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Finanzielle Hilfe für Unwetterschäden

Das Land Rheinland-Pfalz wird nach den schweren Unwettern im Mai und Juni Betroffenen in den Verbandsgemeinden Konz, Saarburg und Trier-Land Finanznothilfen gewähren. Allerdings sind die staatlichen Hilfen nachrangig gegenüber der Selbsthilfe aus eigenem Einkommen und Vermögen sowie aus Leistungen der Versicherungen.
Foto: Symbolbild/Agentur Siko

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Das bedeutet, dass unter anderem Einkommens- und Vermögensgrenzen ausschlaggebend dafür sind, ob finanzielle Hilfen gewährt werden können. Die Anträge auf finanzielle Unterstützung können ab sofort gestellt werden und sind spätestens bis zum 13. August einzureichen. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Anträge, die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anträge von privaten Haushalten sind direkt an die Sozialämter der Verbandsgemeinden zu richten. Ansprechpartnerin bei der Verbandsgemeinde Konz ist Michaela Gries, Telefon 06501/83-190. Bei der Verbandsgemeinde Trier-Land ist Michael Grundheber, Telefon 0651/9798151, zuständig und bei der Verbandsgemeinde Saarburg Florian Weckmüller, Telefon 06581/81-159. Soweit für Gewerbebetriebe oder Unternehmen aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich Anträge gestellt werden, sind diese an die Kreisverwaltung Trier-Saarburg zu richten. Ansprechpartner ist dort Hermann Becker, Telefon 0651/715-319. Weitere Informationen vor allem zu den Zuwendungsvoraussetzungen sowie zu der Höhe der finanziellen Hilfe gibt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hier. RED


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