Die Große Koalition hat sich nun in Berlin darauf verständigt, die Störerhaftung für Anbieter von freiem WLAN abzuschaffen. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer sowie die Industrie- und Handelskammern begrüßen diese Entscheidung.
"Die Landesregierung hat sich wiederholt für die Abschaffung der Störerhaftung eingesetzt, um den Zugang zum freien WLAN rechtssicher und einfach zu ermöglichen. Die Menschen wollen heute jederzeit online sein und auch mobil Informationen, Videos oder Dienste aus dem Internet abrufen", so Dreyer. Mobilität von Menschen sei heute ein wichtiger Faktor, ob auf dem Weg zur Arbeit, im Urlaub oder um aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Aber auch für Rheinland-Pfalz als Tourismusland sei es besonders wichtig, dass an öffentlichen Plätzen und Gebäuden, in Innenstädten, an Sehenswürdigkeiten oder an Premiumwanderwegen ein mobiler Zugang zum Netz bestehe. Was in anderen Ländern Europas und der Welt möglich sei, werde nun auch in Deutschland möglich.
1000 Hotspots sollen geschaffen werden
"Der Wegfall der Störerhaftung ermöglicht endlich den flächendeckenden Ausbau mit freiem WLAN. Diese Dynamik wollen wir in Rheinland-Pfalz aktiv unterstützen: Gemeinsam mit den Kommunen sowie der Wirtschaft und Zivilgesellschaft wollen wir zeitnah mindestens 1000 WLAN-Hotspots in 1000 Kommunen schaffen. Perspektivisch sollen alle öffentlichen Gebäude mit Internetanschluss einen freien WLAN-Zugang bereitstellen", so die Ministerpräsidentin.
Unternehmen profitieren
Die Einigung von Union und SPD auf eine Neuregelung des Telemediengesetzes schaffe endlich Rechtssicherheit für nebengewerbliche Anbieter, die ihr WLAN für ihre Kunden öffnen wollen, schreiben die Industrie- und Handelskammern (IHK) in einer Mitteilung. Davon würden Unternehmen profitieren, die im Hauptgewerbe zum Beispiel ein Hotel betreiben und das WLAN als Service anbieten. "Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Unsicherheit in Haftungsfragen endlich wegfallen soll", sagt die breitbandpolitische Sprecherin der IHK-Arbeitsgemeinschaft, Nicole Rabold. "Der Wegfall der Störerhaftung ist eine große Chance für die Wirtschaft. Sie ermöglicht Händlern und Gastronomen, mit der gesellschaftlichen Entwicklung und voranschreitenden Digitalisierung Schritt zu halten. Deutschland liegt bisher im internationalen Vergleich zurück, was das Angebot freier WLAN-Netze angeht. Das können wir uns nicht weiter leisten; mit der Störerhaftung entfällt eine große Hürde."
Hintergrund
Mit der Entscheidung der Koalitionsfraktionen, mit einer Änderung des Telemediengesetzes klarzustellen, dass WLAN-Anbieter als Accessprovider anzusehen sind, wird Rechtssicherheit für alle WLAN-Betreiber geschaffen und der Weg für freies WLAN in Deutschland freigemacht. Alle Betreiber, die ein freies WLAN anbieten, unterliegen somit im Rahmen der Haftungsprivilegierung keinen weiteren Prüfpflichten. Die Haftungsprivilegierung für Accessprovider umfasst horizontal jede Form der Haftung, also sowohl straf-, verwaltungs- wie auch zivilrechtliche Haftung sowie die unmittelbare und mittelbare Haftung für Handlungen Dritter.