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Handyverträge – Zusatzkosten unübersicht-lich und teuer

Für identische Service- und Wunschleistungen gibt es bei Telekommunikationsunternehmen erhebliche Preisunterschiede. Einige Anbieter geben ihren Kunden nur einen spärlichen Preisüberblick, so das Ergebnis eines Marktchecks der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Auf den Internetseiten von 21 Mobilfunkanbietern hat sie im Frühjahr 2016 eine Palette von 14 verschiedenen "Zusatzkosten" für Leistungen wie Rufnummernmitnahme, Wunschrufnummer, Ersatz-SIM-Karte, nachträglicher Einzelverbindungsnachweis oder SIM-Kartensperre unter die Lupe genommen. Bereits 2012 hat die Verbraucherzentrale einen ersten Marktcheck zu dieser Problematik durchgeführt.

Schwierig, sich über Zusatzkosten zu informieren

"Zwar sind die Preislisten der meisten Anbieter zwischenzeitlich besser gekennzeichnet und einfacher aufzufinden als noch vor vier Jahren", bilanziert Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale. "Für Verbraucher ist es aber nach wie vor schwierig, sich umfassend über alle möglichen Zusatzkosten, zu informieren und die Angebote der Anbieter zu vergleichen." Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel fügt hinzu: "Verbraucher können die unterschiedlichen Angebote nur vergleichen, wenn sie vor Vertragsabschluss die wesentlichen Informationen in verständlicher und übersichtlicher Form erhalten."

Wunschrufnummer kostet am meisten

Spitzenreiter sind die Kosten für eine Wunschrufnummer, für die beim teuersten Anbieter 199,00 Euro verlangt werden, während sie beim günstigsten für 14,95 Euro zu haben ist. Für den Ersatz einer defekten oder gestohlenen SIM-Karte reicht die Spanne von kostenlos bis 29,95 Euro. Für eine Sperre der SIM-Karte wegen unbezahlter Rechnungen werden Kosten zwischen 5,00 Euro und 18,50 Euro berechnet.

Anbieter halten sich an Rechtsprechung

Immerhin halten sich die Anbieter im Gegensatz zu 2012 bei bestimmten Serviceleistungen mit ihrer Preisgestaltung an die gängige Rechtsprechung. Verlangten seinerzeit einige Anbieter für die erste oder zweite Mahnung noch 9,95 Euro, liegen diese Kosten nach mehreren Gerichtsurteilen zwischenzeitlich bei maximal 5 Euro. Sie verzichten auch darauf, ein SIM-Kartenpfand zu erheben.

Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit?

Verbesserungen in punkto Kostentransparenz und Vergleichbarkeit erhoffen sich Ministerium und Verbraucherzentrale durch die geplante TK-Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur. Diese sieht ein einheitliches, für Verbraucher leicht zugängliches Produktinformationsblatt vor. "Darin sollten auch die Einzelheiten zu den Preisen der angebotenen Dienste und die Kosten für Wunsch- und Serviceleistungen enthalten sein. Über die TK-Transparenzverordnung besteht jetzt die Möglichkeit, umfassende Transparenzvorgaben zu erlassen, und Verbraucherinnen und Verbrauchern die Orientierung am Telekommunikationsmarkt zu erleichtern. Diese sollte genutzt werden", so Spiegel und von der Lühe.

Mehr Kontrolle ermöglichen

Die geplante TK-Transparenzverordnung soll auch wesentlich mehr Kontrolle hinsichtlich der vertraglich vereinbarten und der tatsächlichen Datenübertragungsrate von Internetanschlüssen ermöglichen. "Dies ist sehr zu begrüßen, bedarf aber weiterer Bestimmungen, damit die Verordnung nicht zu einem stumpfen Schwert wird. Vor allem muss festgelegt werden, wie viel Prozent der versprochenen Datenübertragungsrate mindestens zu erbringen sind. Wird dieser Qualitätsstandard  nicht erreicht, müssen Verbraucher einen Anspruch auf Schadensersatz haben und kündigen können", so Spiegel und von der Lühe abschließend.

Weitere Infos

Der Marktcheck ist Teil des Projekts "Digitale Medien", das gefördert wird vom Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter  zu finden.


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