Nico Lautwein

Harte Strafe für Eintracht Trier: Kein Punktabzug, aber Zuschauerausschluss bei Heimspielen

Trier. Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat am frühen Freitag, dem 26. April, nach einer mündlichen Verhandlung im Zusammenhang mit den Vorkommnissen beim Auswärtsspiel von Eintracht Trier in Bahlingen ein überarbeitetes Urteil verkündet.

Bild: Kevin Schößler

Zwar bleibt dem Verein ein drohender Punktabzug erspart, doch die Konsequenzen sind dennoch hart: Die letzten beiden Heimspiele der Saison müssen unter massiven Zuschauerbeschränkungen stattfinden. Zudem bleibt eine hohe Geldstrafe bestehen.

Die ursprüngliche Sanktion sah eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro, davon 10.000 Euro auf Bewährung, sowie einen Punktabzug vor. Nach dem Einspruch von Eintracht Trier wurde das Strafmaß neu bewertet. Das Gericht entschied sich gegen einen Punktabzug, setzte die Geldstrafe auf 20.000 Euro herab - allerdings ohne Bewährungsanteil. 6.000 Euro der Summe darf der Verein zweckgebunden für sicherheitsrelevante Maßnahmen im Moselstadion verwenden.

Fan-Ausschreitungen mit Konsequenzen

Auslöser der Sanktionen war das Auswärtsspiel gegen den Bahlinger SC, das nach einer hitzigen Schlussphase 3:3 endete. Nach dem späten Ausgleichstor der Gastgeber stürmte mindestens ein Trierer Fan den Platz. Ein Zuschauer schlug dabei den Torschützen der Bahlinger am Hinterkopf - ein Vorfall, der für aufsehen sorgte.

In der mündlichen Verhandlung bekannte sich Eintracht Trier klar zu seiner Verantwortung. Gleichzeitig hatte der Verein jedoch auf eine verhältnismäßige Bestrafung gedrängt - mit Erfolg. Dennoch zeigte sich das Sportgericht entschlossen, ein deutliches Signal zu senden.

Stark eingeschränkter Heimspielbetrieb

Bei den verbleibenden Heimspielen gegen die zweite Mannschaft des 1. FSV Mainz 05 sowie Eintracht Frankfurt II gilt ein teilweiser Zuschauerausschluss. Konkret dürfen lediglich etwa 500 Fans im Mittelblock der Haupttribüne Platz nehmen. Alle anderen Stadionbereiche bleiben geschlossen. Der Verein hat angekündigt, die Maßnahmen zu akzeptieren und konstruktiv umzusetzen.

Sicherheitsmaßnahmen und Signalwirkung

Die Eintracht wird die Möglichkeit nutzen, einen Teil der Strafe in den Ausbau der Sicherheitsinfrastruktur zu investieren - ein Schritt, den auch das Sportgericht ausdrücklich begrüßt. Angesichts der Tatsache, dass es bereits die sechste Verbandssanktion gegen Eintracht Trier in dieser Saison ist, mahnt das Urteil zur nachhaltigen Veränderung.

Auch der Bahlinger SC muss mit Konsequenzen rechnen. Aufgrund mangelnden Ordnungsdienstes und unzureichender Sicherheitsvorkehrungen steht auch der Heimverein in der Pflicht.

Ein Signal für die ganze Liga

Mit seinem Urteil setzt das Sportgericht ein deutliches Zeichen: Gewalt und Regelverstöße auf und neben dem Platz werden nicht toleriert - weder von Vereinen noch von deren Fans. Die Strafe für Eintracht Trier ist ein Weckruf - und hoffentlich auch ein Wendepunkt.

Text: Kevin Schößler


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