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Kauderwelsch bei Versicherungen verstehen

Der Marktwächter Finanzen untersucht die Verständlichkeit der jährlichen Mitteilungen zu Lebens- und Rentenversicherungen sowie die Verwertbarkeit dieser Informationen für Verbraucher. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ruft Versicherte auf, an der Untersuchung teilzunehmen und ihre Unterlagen als Kopie einzusenden.

Wer eine Lebens- oder Rentenversicherung besitzt, kennt den Brief, den die Versicherer jedes Jahr schicken: Als "Standmitteilung", "Wertmitteilung" oder "jährliche Information" bezeichnet, enthält er viele Zahlen – kombiniert mit Begriffen, die einem nicht jeden Tag begegnen, wie Gewinnguthaben, Überschussbeteiligung und Ablaufleistung. "Eine festgelegte Bezeichnung für diese Schreiben gibt es nicht", informiert Julika Unger, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Auch die darin enthaltenen Angaben variieren von Anbieter zu Anbieter." Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schreibt lediglich vor, dass Versicherte einmal jährlich Anspruch auf eine solche Mitteilung haben. Sie muss eine Information über den Stand der Überschussbeteiligung enthalten sowie Informationen darüber, inwieweit diese Überschussbeteiligung garantiert ist. Welche Informationen die Versicherung dazu nennt und welche Begriffe sie verwendet, ist nicht geregelt.

Unsichere Versicherte

Aus ihrer Beratungsarbeit wissen die Verbraucherzentralen, dass es Versicherten häufig schwer fällt, anhand der jährlichen Standmitteilung zu entscheiden, ob sie die Versicherung behalten oder kündigen sollten. Daher sammelt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Unterlagen, die der Marktwächter Finanzen nach Verständlichkeit und Verwertbarkeit von Informationen für Verbraucher auswertet. Federführend hierbei ist das Team-Versicherungen der Verbraucherzentrale Hamburg.

Kopien an die Verbraucherzentrale schicken

Für die Auswertung benötigt die Verbraucherzentrale in Kopie den Versicherungsschein, die Standmitteilungen der Renten-/ Lebensversicherung (aus den Jahren 2007 bis 2014/2015) sowie eine datenschutzrechtliche Einverständniserklärung. Infos und Dokumente gibt es hier. Die Kopien können Versicherte bis Ende November per Post an Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V., Referat Versicherungen, Postfach 4107, 55031 Mainz schicken. Sie können die Unterlagen auch einscannen und per E-Mail an versicherung@vz-rlp.de oder per Fax an 06131 / 2848-66 senden.

Über den Marktwächter Finanzen

Der Marktwächter Finanzen ist ein Frühwarnsystem, mit dem die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten und analysieren. Grundlage für diese Arbeit sind Verbraucherbeschwerden und empirische Untersuchungen. Die Ergebnisse des Marktwächters Finanzen dienen der Arbeit der Verbraucherzentralen. Mit seinen Erkenntnissen können auch Aufsichts- und Regulierungsbehörden wie zum Beispiel die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstützt werden. Im Rahmen des Marktwächters Finanzen beobachten und analysieren fünf Verbraucherzentralen ausgewählte Handlungsfelder des Finanzmarktes: Baden-Württemberg für Geldanlage und Altersvorsorge, Bremen für Immobilienfinanzierung, Hamburg für Versicherungen, Hessen für den Grauen Kapitalmarkt sowie Sachsen für Bankdienstleistungen und Konsumentenkredite. Der Marktwächter Finanzen wird gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Foto: Symbolbild/Archiv


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