Kindergeld gibt es auch noch nach dem Abitur
Die Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland klärt auf: Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Sie ist zum Beispiel dann nicht erforderlich, wenn der nächste Ausbildungsabschnitt innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt. Dies besagt das Kindergeldrecht grundsätzlich für noch nicht 25-jährige Kinder. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung etwas länger gestaltet, zum Beispiel weil das Kind den Studienstart mit dem Wintersemester im Oktober wählt, brauchen sich Eltern keine Sorgen zu machen. Hier genügt oft schon der Nachweis der eigenen Bemühungen um einen Ausbildung- oder Studienplatz. Beim Antritt eines Freiwilligendienstes ist die Viermonatsfrist unbedingt einzuhalten. Dauert es hier länger bis zum Start, muss eine Meldung an die Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland erfolgen.