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Kurios! Kein Anspruch auf Sofa und Laufband im Büro

Eine Mitarbeiterin der Uni Trier hatte ein Laufband und ein Sofa in ihrem Büro aufgetellt. Der Universitätsleitung gefiel das gar nicht: Sie ließ beides aus dem Dienstzimmer entfernen. Das wiederum passte der Frau nicht. Sie klagte vor dem Verwaltungsgericht.

Nach Angaben des Verwaltungsgerichtes leidet die Frau nach einem Bandschreibenvorfall unter Rückenproblemen. Seit acht Jahren befindet sich deshalb ein Sofa in ihrem Büro, auf dem sie nach längeren Arbeitsphasen den Rücken entspannt. Mit dem Laufband wollte sie sich einen dynamischen Arbeitsplatz einrichten, um sich auch während der Arbeitszeit bewegen zu können. Im Mai vergangenen Jahres wurde der Präsident der Universität über das Laufband und das Sofa informiert. Er forderte die Bibliotheksmitarbeiterin auf, beides aus dem Büro zu entfernen. Dieser Aufforderung kam die Frau allerdings nicht nach. Die Uni ließ das Büro deshalb zwangsräumen. Die Frau zog vor das Verwaltungsgericht. Am 12. Januar wurde der Fall verhandelt.

Urteil

Die Richter der 1. Kammer haben nun ihr Urteil gefällt: Sie haben die Klage abgewiesen. In der Urteilsbegründung heißt es, die Universitätsleitung habe einen weiten Spielraum, was in den Büros gestattet ist und was nicht. Nach Auffassung der Richter bestehen zudem Zweifel an der medizinischen Notwendigkeit der Geräte. So habe die Frau erst im Rahmen des Verfahrens entsprechende Atteste vorgelegt. Selbst wenn das Sofa und das Laufband medizinisch notwenig wären, hätte sie ihren Arbeitgeber im Vorfeld darüber informieren müssen. Durch das Sofa und das Laufband sei zudem die Brandsicherheit beeinträchtigt und die Unfallgefahr erhöht.

Foto: Symbolbild/Archiv


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