Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat eine Verordnung auf den Weg gebracht, nach der Corona-Infektionen bei gehaltenen Tieren meldepflichtig werden sollen. In verschiedenen Ländern waren jeweils Einzelfälle von Hauskatzen aus Corona betroffenen Haushalten bekannt geworden, die positiv getestet wurden. Fallberichte gibt es auch für Tiger und Löwen aus einem Zoo in den USA. Weltweit gibt es bislang 15 gemeldete Infektionen bei gehaltenen Tieren.
Dass die Anfälligkeit verschiedener Tierarten dabei sehr unterschiedlich ist, zeigen Infektionsversuche des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Katzen und Frettchen sind demnach für den Erreger empfänglich, Hunde nach derzeitigem Stand weniger. Die bisherigen Erfahrungen, auch aus Deutschland, liefern aber keine Hinweise darauf, dass Haustiere, einschließlich Katzen und Frettchen, das Corona-Virus auf Menschen übertragen.
Klöckner betont: "Es besteht für Haustierhalter keine Pflicht, ihre Tiere testen zu lassen! Das ist nur sinnvoll, wenn das Tier klinische Symptome zeigt.“
Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas C. Mettenleiter, Präsident des FLI: „SARS -CoV-2 ist ein zoonotischer Erreger und so ist es wichtig, auch die Rolle von Tieren bei der Epidemiologie der Infektion zu untersuchen und besser zu verstehen. Hierzu hilft die Meldepflicht.“
Meldeweg:
- Der Tierarzt oder das Labor melden an die zuständige Behörde.
- Diese melden wöchentlich an das Bundeslandwirtschaftsministerium – unter Verwendung des EDV-Programms "TierSeuchenNachrichten-System".
- Das „TierSeuchenNachrichten-System“ wurde am Institut für Epidemiologie des Friedrich-Loeffler-Instituts entwickelt und wird dort betrieben.
- Sie wird auch bei der Seuchenbekämpfung und zur wissenschaftlichen Datenauswertung genutzt.
- Nutzer sind die Veterinärbehörden auf allen Ebenen einschließlich des FLI und des Ministeriums.
RED