

"Für mich ist es nachvollziehbar, dass die betroffenen Kommunen die bestehenden Strukturen nach Möglichkeit beibehalten wollen. Nun haben wir eine einvernehmliche und für alle Beteiligten tragfähige Lösung für den erforderlichen Brückenbau gefunden", sagte Wissing. Das Land wird nun die Planungsvariante 4 als Vorzugsvariante weiterverfolgen. Diese sieht vor, einen Neubau neben der bestehenden Moselbrücke (L 141) zu errichten. Diese Lösung hatten die Kommunen favorisiert. Ebenfalls betrachtete worden war ein Brückenneubau neben der vorhandenen Autobahnbrücke der A 1 (Variante 3). Diese Variante hätte den Vorteil gehabt, dass die Sperrzeit der Moselstrecke (B 53) deutlich kürzer hätte ausfallen können, als es bei der nun gewählten Variante der Fall ist. Die Landesstraßenbauverwaltung geht von rund einem Jahr Sperrzeit aus. Allerdings hätte ein Neubau an der A1 unter anderem eine neue Straßenführung mit längerer Wegeführung bedeutet. RED