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Neues Integrationsgesetz vereinfacht Jobeinstieg

Das neue Integrationsgesetz ist beschlossen. In seiner Sitzung am 7. Juli stimmte der Bundestag dem Regierungsentwurf zu. Darin enthalten: Der Wegfall der sogenannten Vorrangprüfung. In Regionen mit niedriger Arbeitslosigkeit wird ab dem 6. August für einen Zeitraum von drei Jahren nicht mehr überprüft, ob ein Arbeitgeber bei gleicher Qualifikation einen deutschen Bürger beziehungsweise einen EU-Ausländer dem Geflüchteten vorziehen müsste.
Foto: Symbolbild/Archiv

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Auch die Region Trier ist von dieser Neuregelung betroffen, ebenso die Arbeitsagenturbezirke  Koblenz-Mayen, Montabaur und Landau in Rheinland-Pfalz. Für Arbeitgeber wird es somit einfacher, Flüchtlinge zu beschäftigen. Asylbewerbern und Geduldeten wird der Jobeinstieg erleichtert.  Sie dürfen nun nach einer generellen dreimonatigen Wartezeit arbeiten. Bei einer Einstellung überprüft werden lediglich die Beschäftigungsbedingungen, also, ob ein Unternehmen den ausländischen Mitarbeiter zu den gesetzlich vorgeschriebenen Regeln anstellt. Die Agentur für Arbeit empfiehlt Arbeitgebern dennoch, sich in jedem einzelnen Fall vor der Einstellung eines Asylsuchenden, beraten zu lassen. Je nach Beschäftigungsform (Ausbildung oder Arbeit, Festanstellung oder Praktikum) greifen unterschiedliche Regelungen und Fördermöglichkeiten.


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