Nicht jede Post ist erwünscht

Wer sich vor der unerwünschten Werbeflut im Briefkasten schützen möchte, sollte nicht immer nur auf einen Aufkleber vertrauen.
Unerwünschte Werbung im Briefkasten ist für viele Verbraucher ein Ärgernis. Foto: Johanna Mühlbauer/Fotolia

Unerwünschte Werbung im Briefkasten ist für viele Verbraucher ein Ärgernis. Foto: Johanna Mühlbauer/Fotolia

Auf solchen Aufklebern steht etwa „Bitte keine Werbung“, was zwar ausreicht, um einzeln eingeworfene Prospekte oder Flyer abzulehnen. Diese dürfen dann weder vom Postboten noch von einem beauftragten Unternehmen eingeworfen werden. Sind die Werbesendungen allerdings mit der Adresse des Empfängers versehen, muss der Postbote sie zustellen – sogar dann, wenn ein Aufkleber angebracht ist. Möchten Bewohner auch derlei Werbematerial nicht erhalten, hilft nur ein Schreiben an den Absender. Ob die Firma per Brief oder E-Mail angeschrieben wird, ist dabei egal. Teiladressierte Werbesendungen wie „An alle Bewohner des Hauses/Straße/Hausnummer“ dürfen nicht zugestellt werden, wenn ein Empfänger eine Zustellung ablehnt. Habe sich ein Empfänger schon einmal schriftlich gegen Werbung eines Unternehmens ausgesprochen, sei nicht einmal der Aufkleber „Bitte keine Werbung“ notwendig, erklären Experten für Verbraucherrecht. Das Unternehmen müsse dann vielmehr selbst dafür sorgen, dass keine weitere Werbung zugestellt wird. Keine Geltung hat der berühmte Aufkleber am Briefkasten für Werbezettel, die in Tageszeitungen oder Wochenblättern eingelegt sind. Denn sie sind Bestandteil dieser Publikationen, können also nicht einzeln abgelehnt werden. Eine Abbestellung  der Zeitung wäre der einzige Ausweg.


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