

Ein Teil des Plangebietes soll dabei als autoreduziertes Quartier organisiert werden, mit einem reduzierten Stellplatzschlüssel und einer gemeinschaftlichen Unterbringung der Stellplätze in einer zentralen Quartiersgarage (MoX). Zur Umsetzung ist ergänzend eine in die Planung integrierte Stellplatzsatzung vorgesehen. Die Quartiersgarage soll im Bebauungsplan als Sondergebiet festgesetzt werden und auf diesem Wege beispielsweise auch der Unterbringung von ergänzenden Mobilitätsangeboten wie zum Beispiel Carsharing, Fahrradstellplätzen, kleinen Betrieben mit maximal 50 m² (beispielsweise Kiosk, Fahrradwerkstatt), der Technikzentrale sowie E-Ladestationen dienen. Für die im Plangebiet befindlichen Kitas ist eine Festsetzung als Gemeinbedarfsflächen vorgesehen, wobei die Außenfläche des städtischen Kindergartens im Zuge der Planung erweitert werden soll. Der Planentwurf einschließlich der Begründung sowie der aus dem bisherigen Verfahren vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom 22. Juli bis einschließlich 2. September bei der Stadtverwaltung Trier, BauBürgerBüro, Augustinerhof, Verwaltungsgebäude VI, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und nach telefonischer Terminvereinbarung (0651/718-3633) einsehbar. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen vom 22. Juli an auch im Internet über die Homepage der Stadt Trier unter der Adresse http://www.trier.de/bauleitplanung eingesehen werden können. RED