Die Trierer Polizei hat am 15. November wieder in der Fußgängerzone kontrolliert. Wieder haben die Beamten dabei mehrere Verstöße von Rad- und Autofahrern geahndet.
Innerhalb kürzester Zeit hatte die Polizei 15 Radfahrer und sieben Auto verwarnt, die verbotenerweise in der Fußgängerzone unterwegs waren. Ein Radfahrer zeigte sich besonders uneinsichtig. Da er nach zwei geahndeten Verstößen immer noch keine Einsicht zeigte, stelle die Polizei bis zum Abend sein Fahrrad sicher.
Die Polizei weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass auch der Lieferverkehr ab 11 Uhr in der Fußgängerzone nur mit einer Ausnahmegenehmigung fahren darf. Generell ist es für Radfahrer und Autos verboten zwischen 11 und 19 Uhr in der Fußgängerzone zu fahren.