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Rettungsgasse rettet Leben: Polizei startet Offensive

Es ist Alltag auf deutschen Straßen: Ein Verkehrsteilnehmer verliert die Kontrolle über sein Fahrzeug und landet in der Leitplanke. Jetzt zählt jede Minute: Rettungsfahrzeuge müssen schnellstmöglich zum Unfallopfer gelangen. Doch immer öfter versperren Fahrzeuge den Weg. Dabei ist die Bildung einer Rettungsgasse bei Schrittgeschwindigkeit und Stau für Verkehrsteilnehmer Pflicht. Die Polizei Rheinland-Pfalz informiert deshalb nicht nur über das richtige Verhalten am Unfallort, sondern führt in den kommenden Wochen auch gezielt Kontrollaktionen durch.
Verkehrsteilnehmer sollten schon bei stockendem Verkehr und Staubeginn eine Rettungsgasse bilden. Foto: Symbolbild/LKA

Verkehrsteilnehmer sollten schon bei stockendem Verkehr und Staubeginn eine Rettungsgasse bilden. Foto: Symbolbild/LKA

"Obwohl die Bildung der Rettungsgasse vereinfacht wurde, ist sie leider immer noch nicht im Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer verankert", erklärt der Verkehrsexperte des LKA Rheinland-Pfalz Volker Weicherding. "Deshalb ist es uns wichtig, Verkehrsteilnehmer erneut auf den Ablauf aufmerksam zu machen." Die Bildung einer Rettungsgasse ist in Paragraph 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung gesetzlich geregelt. So heißt es dort: "Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden." Diese Pflicht gilt für alle Fahrzeuge, also auch für Motorräder, Lkw und Busse.

Schon bei stockendem Verkehr Gasse freihalten

Dabei sollten Verkehrsteilnehmer schon bei stockendem Verkehr und Staubeginn die Rettungsgasse freihalten - und nicht erst, wenn sich das erste Einsatzfahrzeug nähert. Denn wenn die Fahrzeuge bereits dicht an dicht stehen, wie es in einem Stau meist der Fall ist, ist es nicht mehr möglich, den Einsatzfahrzeugen rechtzeitig Platz zu verschaffen. Viele Verkehrsteilnehmer machen außerdem den Fehler, nach Passieren des ersten Hilfsfahrzeugs die Lücke wieder zu schließen. Dies sollte nicht geschehen, da weitere Einsatzfahrzeuge folgen könnten.

"Rettungsgasse ist Gemeinschaftsleistung"

"Eine funktionierende Rettungsgasse ist eine Gemeinschaftsleistung", betont Weicherding. "Sie kann nur entstehen, wenn alle Kraftfahrer an einem Strang ziehen, die Vorschriften einhalten und ein Bewusstsein für die Situation entwickeln." Um dieses Bewusstsein zu stärken, setzt die Polizei Rheinland-Pfalz nicht nur auf umfassende Information, sondern führt seit dem 16. Oktober landesweit Kontrollaktionen zur Einhaltung der Rettungsgasse durch, die medial begleitet werden.

Die wichtigsten Hinweise für Verkehrsteilnehmer in Kürze:

Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich mit Polizei- und Hilfsfahrzeugen. Dazu zählen:
  • Rettungsdienst
  • Polizei
  •  Feuerwehr
  • Abschleppfahrzeuge
Allen anderen Kraftfahrern ist die Durchfahrt untersagt. Die Nichtbeachtung wird mit einem Bußgeld geahndet.

Wenn Sie Fahrzeuge mit Sondersignalen (Blaulicht und Martinshorn) hören oder sehen:

  • Verringern Sie die Geschwindigkeit.
  • Versuchen Sie herauszufinden, aus welcher Richtung die Einsatzfahrzeuge kommen.
  • Setzen Sie den Blinker, um den Verkehrsteilnehmern und Rettungsfahrzeugen anzuzeigen, zu welcher Seite Sie ausweichen möchten.
  • Halten Sie im Zweifelsfall an, aber richten Sie Ihr Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrtrichtung aus, damit nicht das Heck Ihres Fahrzeugs in die Rettungsgasse hineinragt.
  • Halten Sie ausreichend Abstand zu Ihrem Vordermann.
  • Lassen Sie, wenn möglich, die Standspur frei.
  • Achten Sie vor der Weiterfahrt darauf, ob noch weitere  Einsatzfahrzeuge folgen.


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