

Die Stadt Trier hat diese Regelung in enger Abstimmung mit den zuständigen Bauwerksprüfern beschlossen, um die Bausubstanz der Brücke zu sichern. Die Maßnahme bleibt bis zur geplanten Generalsanierung bestehen.
Hintergrund ist der Bruch eines Lagerbauteils, der am 8. Juli festgestellt wurde und über den die Stadt bereits ausführlich informierte. Um die Tragfähigkeit zu gewährleisten, wurde unmittelbar danach eine provisorische Unterbauung installiert. Mit der nun eingeführten Geschwindigkeitsbegrenzung sollen die durch den Verkehr entstehenden Schwingungen des Stahlüberbaus reduziert und so weitere Belastungen der beschädigten Struktur verhindert werden.
"Die Sicherheit der Brücke hat oberste Priorität", betont die Stadtverwaltung und bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis sowie um erhöhte Aufmerksamkeit beim Befahren. Die Planungen für die umfassende Generalsanierung laufen bereits; ein konkreter Zeitplan wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.
Text: Kevin Schößler



