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Sicherheitskonzept für Trierer Weihnachtsmarkt vorgestellt

Der schwere Anschlag mit elf Toten auf einem Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016 und weitere Attentate haben zu einer Erneuerung des Sicherheitskonzepts für den Trierer Weihnachtsmarkt geführt, der am 27. November beginnt. Gemeinsam mit allen Verantwortlichen und Weihnachtsmarktbetreibern haben Stadt und Polizei ein umfassendes Sicherheitskonzept entworfen.

 "Wir wollen allen Menschen größtmögliche Sicherheit bieten, damit sie sorgenfrei eine beschauliche Vorweihnachtszeit erleben können", beschrieb Ralf Krämer, Leiter der Polizeidirektion Trier, das Ziel der Sicherheitspartner Stadt und Polizei. "Wir sind stolz auf unseren Weihnachtsmarkt, der einer der schönsten in ganz Deutschland und vor allem ein Anziehungspunkt für viele Familien ist. Umso dankbarer sind wir daher der Polizei, die dort eine sehr große Präsenz zeigt", betonte Oberbürgermeister Wolfram Leibe in der Pressekonferenz des Stadtvorstands im Rathaus. Polizeidirektor Krämer stellte dabei klar, dass den Sicherheitsbehörden bisher keine konkreten Erkenntnisse zu möglichen Gefährdungen von Weihnachtsmärkten vorlägen. Die Polizei geht jedoch unverändert von einer "abstrakt hohen Gefahr von terroristischen Anschlägen aus."

Polizei ist mit Vielzahl von Einsatzkräften vor Ort

Schwerpunkt der Sicherheitsmaßnahmen wird die Stadt Trier als Oberzentrum mit seinem über die Grenzen hinaus bekannten Weihnachtsmarkt sein. Jährlich finden mehr als 400.000 Menschen aus dem In- und Ausland den Weg zu einem der schönsten Weihnachtsmärkte Deutschlands. Daher wird die  Polizeiinspektion Trier während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes ab dem 27. November mit einer Vielzahl von uniformierten Polizeibeamten offen erkennbar und für die Bürger ansprechbar unterwegs sein. Unterstützt werden die Uniformierten durch Einsatzkräfte in Zivil, die auf dem Weihnachtsmarkt und im Umfeld verdeckt beobachten und Informationen sammeln, um frühzeitig Störungen oder Gefahren zu erkennen und zu beseitigen. Im Bereich der Liebfrauenkirche steht zudem das Sicherheitsmobil der Polizei als Anlaufstelle für Bürger zur Verfügung.

Gelände wird videoüberwacht

Wie schon an den letzten beiden Veranstaltungstagen des Weihnachtsmarktes 2016 und an Fastnacht werden der Hauptmarkt und der Domfreihof mittels Videotechnik überwacht. Die Aufzeichnungen dienen der Polizei zum frühzeitigen Erkennen von Gefahrensituationen und zum gezielten Lenken von Einsatzkräften. Im Falle von Straftaten werden die Aufnahmen zur Strafverfolgung herangezogen und in die polizeilichen Ermittlungen einfließen. Nach einer mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmten Aufbewahrungsfrist von 30 Tagen werden die Aufnahmen gelöscht, sofern sie nicht für Ermittlungszwecke benötigt werden.

Betonbarriere und stichprobenartige Kontrollen

In enger Abstimmung mit den Verantwortlichen der Stadt Trier werden mehrere Zufahrten zum Weihnachtsmarktgelände mit teils speziell hierfür durch die Stadt angeschafften Betonbarrieren versperrt. Für die Feuerwehr und Rettungsdienste wichtige Zufahrten werden durch Kontrollstellen der Polizei und mobile Sperren gesichert. Darüber hinaus werden die Polizeibbeamten stichprobenartig Taschen, Rücksäcke oder sonstiges Gepäck von Passanten kontrollieren. Die weiteren, insbesondere die stark besuchten Weihnachtsmärkte im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier, zum Beispiel in Bernkastel-Kues und Traben-Trarbach, werden - den örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen jeweils angepasst - dem Trierer Konzept folgen. Einzige Ausnahme wird sein, dass ausschließlich der Trierer Weihnachtsmarkt videoüberwacht wird. "Mit allen uns bekannten Veranstaltern von Weihnachtsmärkten auf öffentlichen Plätzen haben Polizeibeamte der zuständigen Dienststellen Kontakt aufgenommen oder werden dies zeitnah zu den Veranstaltungen tun und in Sicherheitsgesprächen die lokalen Notwendigkeiten abstimmen", so Polizeidirektor Krämer.

Straßen gar nicht oder nur eingeschränkt befahrbar

Vom 27. November bis 22. Dezember sind folgende Straßen während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes nicht oder nur eingeschränkt für den Lieferverkehr befahrbar: •Brotstraße bis zum Pranger: Ausfahrt nur über Palaststraße.
•Fleischstraße bis Galeria Kaufhof (Hausnummer 68): nach dem Kornmarkt keine Wendemöglichkeit mehr.
•Dietrichstraße ab Am Frankenturm:  keine Wendemöglichkeit, Ausfahrt über Wilhelm-Rautenstrauch-Straße.
•Jakobstraße bis Hausnummer 1: ab Stockplatz keine Wendemöglichkeit
•Stockstraße: Ausfahrt nur über Simeonstraße Richtung Glockenstraße.
•Simeonstraße bis Ecke Glockenstraße: Ausfahrt nur über Glockenstraße.
•Einfahrt über Bischof-Stein-Platz/Windstraße nicht möglich.
•Liebfrauenstraße bis Liebfrauenkirche (Weinstube Kesselstatt).

Geänderte Lieferzeiten

In diesem Bereich sowie auf dem Hauptmarkt und dem Domfreihof gelten außerdem geänderte Lieferzeiten: Anlieferungen sind möglich Montag bis Donnerstag von 0 bis 11 und von 21 bis 24 Uhr, Freitag von 0 bis 11 und von 22 bis 24 Uhr sowie Samstag von 0 bis 10.30 Uhr. An Sonn- und Feiertagen und zu allen übrigen Zeiten ist der Lieferverkehr generell nicht gestattet. Gewerbetreibende in diesen  betroffenen Bereichen müssen dafür Sorge tragen, dass die jeweiligen Lieferketten an die neuen Zeiten angepasst sind, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Alle übrigen Teile der Trierer Fußgängerzone sind auch während des Weihnachtsmarktes zu den gewohnten Lieferverkehrszeiten (Montag bis Freitag 0 bis 11 und 19 bis 24 Uhr, samstags und an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 11 Uhr) befahrbar.

Fahrten auf Minimum beschränken

Inhaber von Parkplätzen und privat genutzten Flächen im Bereich des Hauptmarkts und Domfreihofs werden gebeten, Fahrten außerhalb der Lieferzeiten auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Um die Einfahrt in dringenden Fällen zu gewährleisten, muss die Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone und der Personalausweis mitgeführt und Mitarbeitern der Polizei und der Ordnungsbehörden auf Nachfrage vorzeigt werden. Personen mit einem Einstellparkplatz innerhalb der Fußgängerzone können bei der Straßenverkehrsbehörde (Thyrsusstraße 17-19) eine Ausnahmegenehmigung zum Anfahren dieses Parkplatzes erhalten. Hierfür muss ein Eigentumsnachweis, zum Beispiel in Form eines Mietvertrags, vorgelegt werden.


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