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Silvesterböller und Feuerwerk: Das sollten Sie beachten
Silvester steht vor der Tür: Viele Menschen starten das neue Jahr traditionel mit Böllern und Raketen. Damit die Silvesternacht ohne unangenehme Zwischenfälle vergeht, geben das Landesamt für Umwelt, die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und das Landeskriminalamt einige wichtige Hinweise.
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Alle Jahre wieder kommt es an Silvester zu schweren Verletzungen und Unfällen. Grund: Falscher Umgang mit in Deutschland verbotener Pyrotechnik. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) warnt deshalb vor illegalen Feuerwerkskörpern. Illegale Pyrotechnik wird in der Regel über einschlägige Shops im Internet bestellt. In den jeweiligen Herkunftsländern unterliegt solche Pyrotechnik unter Umständen nicht denselben gesetzlichen Beschränkungen wie in Deutschland. Deshalb kann auch auf den Seiten der Internetshops jeglicher Hinweis darauf fehlen, dass der Besteller sich gegebenenfalls strafbar macht. Es gibt auch Anbieter, die durch erfundene Angaben vortäuschen, dass es sich um für den deutschen Markt zugelassene Pyrotechnik handelt. Das Gleiche gilt für den direkten Kauf (zum Beispiel auf Flohmärkten). Das LKA weist in diesem Zusammenhang auch daraufh in, dass die Einfuhr, das Aufbewahren, der Handel und das Verwenden von illegaler Pyrotechnik ist strafbar.
Kennzeichnung beachten
Generell müssen in Deutschland alle Feuerwerkskörper geprüft und zugelassen sein. Die Zulassung wird durch das CE-Kennzeichen und die dazugehörige Identifikationsnummer dokumentiert. Fehlt die genannte Kennzeichnungen, sollte man laut LKA vorsichtig sein. Illegale und damit gefährliche Pyrotechnik enthält in der Regel einen sogenannten Knallsatz, der bei der Reaktion eine Explosionsenergie entwickelt, die mit gewerblichem Sprengstoff vergleichbar ist. Daher können selbst kleine Mengen eine menschliche Hand zerreißen. Weitere Gefahren entstehen durch Abdichtungsmaterialien, die Splitter bilden können. Weitere Infos gibt es hier.
Hinweise für den Kauf
Die Verbraucherzentrale und das Landesamt für Umwelt weisen darauf hin, dass Kleinfeuerwerke der Kategorie 2 nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden dürfen. Kleinstfeuerwerke der Kategorie 1 wiederum dürfen an Kinder ab dem 12. Lebensjahr abgegeben werden. Selbstbedienung beim Verkauf ist nur dann zulässig, wenn die Feuerwerkskörper in geprüften Verpackungen (Klarsichtpackungen) angeboten werden und eine Kontrolle durch das Verkaufspersonal sichergestellt ist. Die eigene Herstellung von Knallkörpern ist grundsätzlich verboten. Nur die im Handel erhältlichen (als Kategorien 1 und 2 gekennzeichneten Feuerwerkskörper) bieten bei entsprechender Handhabung die Gewähr für einen gefahrlosen Umgang.
Um Unfälle oder unangenehme Zwischenfälle zu vermeiden, sollten trotz guter Stimmung einige Tipps beherzigt werden:
Die aufgedruckte Gebrauchsanweisung stets aufmerksam lesen und Knallkörper und Raketen nur im Freien zünden.
Auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu Menschen, Gebäuden, Bäumen, Kraftfahrzeugen achten. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenwohnheimen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohnehin verboten.
Knallkörper niemals zusammengebündelt abbrennen. Flaschen, Dosen oder andere Gefäße nicht als Explosionskörper nutzen; angezündete Knaller sofort wegwerfen.
Ausgegangene Feuerwerkskörper sollten in keinem Fall wieder angezündet werden, sondern mit Wasser übergossen und damit unschädlich gemacht werden.
Raketen nur senkrecht von einem sicheren Standort abfeuern. Raketen niemals bei starkem Wind oder Windböen zünden.
Es sollte selbstverständlich sein, mit Feuerwerkskörpern nicht auf Menschen oder Tiere zu zielen. Wer ganz sicher bei seinem kleinen privaten Feuerwerk sein möchte, sollte an einen bereit gestellten Eimer mit Wasser denken.
Feuerwerkskörper dürfen übrigens nur vom 29. bis 31. Dezember verkauft werde. Gezündet werden dürfen Sie nur am 31. Dezember und am 1. Januar.
Foto: Symbolbild/Archiv