SP

Swap-Geschäfte: Sparkasse begrüßt Entscheidung des Kreistags

Der Kreistag hat vor kurzem in seiner Sitzung beschlossen, die Entscheidung über eine mögliche Schadensersatzklage des Kreises Trier-Saarburg gegen die Sparkasse Trier zu vertagen. Im Vorfeld hatte die Sparkasse Trier eine schriftliche Erklärung abgegeben, dass sie einer Verlängerung der Verjährungsfrist bis zum 30. Juni 2019 zustimmt. Der Kreistag will diese Frist nutzen, um einen Vergleich zu erzielen und so eine Klage zu vermeiden.
Foto: Symbolbild/Pixabay

Foto: Symbolbild/Pixabay

"Dieser Vergleich kann allerdings nur zwischen der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und dem Kreis zustande kommen", so Günther Passek, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Trier. "Wir können sicherlich vermitteln, jedoch kann sich die Sparkasse Trier aus rechtlichen Gründen an keiner Vergleichszahlung beteiligen", unterstreicht Passek.    Hintergrund der beabsichtigten Klage sind Swap-Geschäfte, die der Landkreis Trier-Saarburg mit der LBBW abschloss. Dabei wollte der Landkreis das Zinsänderungsrisiko von Kommunalkrediten, die der Kreis bei der Sparkasse Trier und anderen Banken aufgenommen hatte, absichern. Die Sparkasse war dabei zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner dieser Swap-Geschäfte. Die Verträge wurden ausschließlich zwischen dem Landkreis Trier-Saarburg und der LBBW geschlossen. Dabei beriet die LBBW den Landkreis im Rahmen des Vertragsabschlusses ausführlich über die Risiken dieser Geschäfte. "Der Landkreis forderte uns in der Vergangenheit mehrfach auf, uns an einem möglichen Vergleich zu beteiligen", erläutert Passek. "Dieser Forderung konnten und können wir jedoch nicht entsprechen. Als Vorstand müssen wir uns gegen eine mögliche Klage wehren, weil wir sie für unberechtigt halten, aber auch weil wir dazu verpflichtet sind. Würden wir hier der Forderung folgen, wäre das eine Pflichtverletzung." Und weiter: "Basierend auf einer rechtlichen Bewertung durch den Kölner Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Yorick Ruland, hat sich die Sparkasse Trier als reine Darlehensgeberin zu keinem Zeitpunkt etwas zu Schulden kommen lassen. Wir hoffen, dass Landkreis und LBBW einen Vergleich erzielen. Die Sparkasse Trier sieht ansonsten einer Klage gelassen entgegen", fasst Passek zusammen. RED


Meistgelesen