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Traktoren dürfen wieder auf Bitburger Straße fahren
Landwirtschaftliche Fahrzeuge über 7,5 Tonnen dürfen mit einer Ausnahmegenehmigung auf der Bitburger Straße wieder bergab fahren. Das hat die städtische Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt.
Foto: Symbolbild/Pixabay
Diese Regelung gilt nur für den landwirtschaftlichen Verkehr und bezieht sich auf den Bereich zwischen der Anschlussstelle Trier und der Kaiser-Wilhelm-Brücke. Andere Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen müssen auf die A 64 oder die B 52 ausweichen. Die Beschilderung vor Ort bleibt unverändert. Die Polizei wird vermehrt die Einhaltung des allgemeinen Lkw-Fahrverbotes in diesem Bereich sowie die Inhaber der Ausnahmegenehmigungen kontrollieren. Diese können online heruntergeladen werden (Rathaus & Bürger/in - Bürgerservice - "LKW-Fahrverbot B 51 Befreiung – Antrag auf".
RED/PA