
Erster Schulstreik gegen Wehrpflicht
Trier. Rund 200 Schülerinnen und Schüler demonstrieren in Trier
Diese Regelung gilt nur für den landwirtschaftlichen Verkehr und bezieht sich auf den Bereich zwischen der Anschlussstelle Trier und der Kaiser-Wilhelm-Brücke. Andere Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen müssen auf die A 64 oder die B 52 ausweichen. Die Beschilderung vor Ort bleibt unverändert. Die Polizei wird vermehrt die Einhaltung des allgemeinen Lkw-Fahrverbotes in diesem Bereich sowie die Inhaber der Ausnahmegenehmigungen kontrollieren. Diese können online heruntergeladen werden (Rathaus & Bürger/in - Bürgerservice - "LKW-Fahrverbot B 51 Befreiung – Antrag auf". RED/PA



