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Umstellung auf Winterzeit: Erhöhte Gefahr für Wildunfälle
Besonders auf Strecken, die an Wäldern oder Feldern vorbeiführen sowie in Gebieten mit gekennzeichnetem Wildwechsel ist es nun wichtig, langsam zu fahren, Abstand zu halten und immer bremsbereit zu sein. Sobald Wild am Straßenrand zu erkennen ist, sollten Verkehrsteilnehmer abblenden (also von Fern- auf Abblendlicht wechseln), abbremsen und hupen, um das Tier zu verscheuchen. Auf keinen Fall darf das Tier durch das Einschalten des Fernlichtes geblendet werden, da es hierdurch die Orientierung verliert und dadurch erst recht auf die Lichtquelle und somit die Straße zulaufen wird. Zudem müssen Sie damit rechnen, dass weitere Tiere folgen können.
Lenkrad festhalten und kontrolliert bremsen
Wenn der Zusammenstoß unvermeidbar ist, empfiehlt der ADAC, das Lenkrad festzuhalten und kontrolliert zu bremsen. Autofahrer, die versuchen, ein Tier durch ein Ausweichmanöver zu schützen, begeben sich und andere Verkehrsteilnehmer in große Gefahr. Zusammenstöße mit Bäumen am Straßenrand oder mit dem Gegenverkehr haben häufig auch für die Unfallbeteiligten schlimme Folgen.Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Zusammenstoß mit einem Wildtier, gilt es Folgendes zu beachten:
- Das Auto zum Stillstand bringen und Ruhe bewahren.
- Warnweste anziehen, Warnblinkanlage einschalten, die Unfallstelle sichern und eventuell verletzte Personen versorgen.
- Die Polizei alarmieren und so lange bei dem verletzten Tier bleiben, bis Hilfe eintrifft.
- Fotos von der Unfallstelle und dem Tier anfertigen und die Kontaktdaten von vorhandenen Zeugen notieren.
- Seien Sie vorsichtig, ein verletztes Tier kann bedingt durch seine Schmerzen und seine Panik beißen. Ein verletztes oder totes Tier darf auch niemals in guter Absicht mitgenommen werden. Diese Handlung gilt im Sinne des Gesetzes als strafbare Wilderei.
Bescheinung für Versicherung
Es ist hilfreich, sich von der Polizei noch vor Ort für die Versicherung eine Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen. Diese kann bei der eigenen Kfz-Versicherung eingereicht werden. Insbesondere, wenn das verletzte Tier geflüchtet ist, ist diese Bescheinigung für die Versicherung wichtig. REDWeitere Nachrichten aus dem Stadt Trier
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