SP

Unwetter: VG Konz richtet Spendenkonto für Betroffene ein

Auch die Verbandsgemeinde (VG) Konz möchte Betroffenen der Unwetterkatastrophe der vergangenen Tage helfen. Deshalb ist nun ein Spendenkonto eingerichtet worden.
Foto: Symbolbild/Agentur Siko

Foto: Symbolbild/Agentur Siko

Nach den schweren Unwettern stellt das Land Rheinland-Pfalz Hilfe für Betroffene bereit. Es ist aber absehbar, dass diese Nothilfe für Betroffene ohne genügend Versicherungsschutz nicht reichen wird. Daher hat der Verbandsgemeinderat Konz nun einstimmig beschlossen für die betroffenen Bürger der Unwetter der vergangenen Tage ein Spendenkonto einzurichten. Auch die Sitzungsgelder der Ratsmitglieder vom 7. Juni werden auf dieses Spendenkonto eingezahlt.  Ziel ist es, den Betroffenen eine unbürokratische Hilfe zur Verfügung zu stellen.

Die Verteilung der Spendenmittel wird unter Einbeziehung der Verantwortlichen der Ortsgemeinden und Stadtteile an die Hilfsbedürftigen erfolgen.

Spendenkonto

  • Sparkasse Trier    IBAN: DE69 5855 0130 0090 0001 00    BIC: TRISDE55XXX
  • Volksbank Trier    IBAN: DE21 5856 0103 0001 2030 02     BIC: GENODED1TVB

Wichtig ist bei beim Verwendungszweck das Stichwort "Spende Starkregenereignis" anzugeben.

Nachweis-Erleichterung

Damit die Spender ihre Spenden steuerlich geltend machen können, hat das Finanzministerium Nachweis-Erleichterungen ermöglicht. Dadurch muss die Verwaltung auch keine Spendenquittungen für Spenden, die bis zum 30. September auf dieses Sonderkonto eingezahlt werden, ausstellen. Es genügt für die Geltendmachung der Spende in der Steuererklärung, dass den Spendern der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (zum Beispiel der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) vorliegt. RED


Meistgelesen