

„Auf vielen Trierer Straßen ist der Verkehrslärm so hoch, dass er gesundheitsschädlich ist.“ Das meint der Verkehrsclub Deutschland, Kreisverband Trier- Saarburg (VCD). Die wirksamste und zugleich kostengünstigste Maßnahme sei eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde.
Der Verband verweist auf den von der Stadt Trier beschlossenen Lärmaktionsplan. Das dazugehörige Gutachten habe festgestellt, dass der vom Straßenverkehr ausgehende Lärm in vielen Straßen einen Pegel erreicht, der „deutlich über die Grenzwerte zum Gesundheitsschutz hinausgeht“.
Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt nach Angaben des VCD maximal 65 Dezibel tagsüber und 55 Dezibel nachts. „Trotzdem dulden wir es in Trier, dass diese Werte weit überschritten werden, obwohl wir es nicht müssten“, heißt es in der Stellungnahme.
Nach Einschätzung des VCD können die dauerhaft erhöhten Werte zu schweren Erkrankungen führen. Genannt werden unter anderem Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis hin zu Herzinfarkten.
Der Lärmaktionsplan stelle fest, dass „streckenbezogene Geschwindigkeitsreduktionen von derzeit 50 Kilometer pro Stunde auf 30 Kilometer pro Stunde die wirkungsvollste und günstigste Maßnahme“ seien. Deshalb fordert der Verband, die zulässige Geschwindigkeit insbesondere in der Innenstadt und auf dem Alleenring zu senken.
Als Grundlage verweist der VCD auf § 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung. Demnach dürfen Beschränkungen angeordnet werden, wenn eine besondere Gefahrenlage besteht. „Diese Gefahrenlage ist nach Feststellung des Lärmaktionsplans bei Dezibelwerten von 70 tagsüber und 60 nachts erreicht – und damit in Trier gegeben“, so der Verband.
In einer Übersicht nennt der VCD besonders belastete Bereiche:
alle Straßen innerhalb des Trierer Alleenrings
der gesamte Alleenring
Roonstraße, Bismarckstraße, In der Reichsabtei, Schöndorfer Straße
Güterstraße
Eurener Straße, Hornstraße, Kölner Straße, Aachener Straße und Bonner Straße in Trier-West
Wasserbilliger Straße in Trier-Zewen (zwischen Kanzelstraße und Im Siebenborn)
An den Uferstraßen an der Mosel sei der Verkehrslärm „besonders hoch“. Dort sieht der Lärmaktionsplan eigentlich Lärmschutzwände vor. „Sollte die Stadtverwaltung in den nächsten fünf Jahren keine Mittel bereitstellen, müssen auch dort streckenbezogene Geschwindigkeitsreduktionen eingeführt werden“, fordert der VCD.
Der Verband verweist zudem auf die seit Oktober gültige Novelle der Straßenverkehrsordnung. Diese sehe Tempo 30 unabhängig vom Lärmschutz unter anderem an Spielplätzen, Zebrastreifen und Schulwegen vor. Außerdem sollten Zonen, die weniger als 500 Meter auseinanderliegen, verbunden werden.
Nach Auffassung des VCD sind alle rechtlichen Bedingungen für eine sofortige Anordnung erfüllt. „Je deutlicher und intensiver die zugrunde liegenden Lärmwerte überschritten werden, desto mehr fordert die verfassungsrechtliche Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit ein behördliches Tätigwerden“, heißt es.
Der Verband fordert die Stadtverwaltung auf, die notwendigen Maßnahmen „schnellstmöglich in die Wege zu leiten und mit der oberen Straßenverkehrsbehörde abzustimmen“. Jeder Tag, an dem Anwohner den aktuellen Lärmwerten ausgesetzt seien, „schädigt deren Gesundheit weiter und ist nicht hinnehmbar“.
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