Seitenlogo
Julia Borsch

Was mache ich an den Feiertagen, wenn ...

Trier. Anlaufstellen für verschiedene Anlässe über die Feiertage

24/7 Institutionen über die Feiertage in Trier und Umgebung.

24/7 Institutionen über die Feiertage in Trier und Umgebung.

Bild: Unsplash

Was mache ich an den Feiertagen, wenn ...

... mein Leitungswasser plötlich seltsam schmeckt?

Auch über die Feiertage stehen die Stadtwerke Trier als Dienstleister nicht still. Falko Willmes, Abteilungsleiter des SWT-Leitcenters erklärt, wie rund um die Uhr eine sichere Energieversorgung sichergestellt wird: "Als Energie- und Infrastrukturdienstleister vereinen wir unter dem Dach der SWT viele verschiedene Bereiche. Die Erreichbarkeit und Öffnungszeiten über die Feiertage sind deshalb unterschiedlich geregelt (Anm. der Red.: siehe Infokasten). Davon unangetastet bleibt die wichtige Aufgabe als Netzbetreiber rund um die Uhr eine sichere Versorgung zu gewährleisten. Dafür haben wir ein eigenes Leitcenter. Es ist 24/7 an 365 Tagen im Jahr besetzt. Im Falle einer Störung in unseren Netzen oder Anlagen nehmen wir dort die Meldung an, leiten erste Maßnahmen ein und koordinieren unsere Bereitschaftsdienste. Wenn jemand eine Störung melden möchten, bitte unbedingt telefonisch über die kostenlosen Hotlines. So können wir bei Bedarf direkt Rückfragen stellen."

Kostenlose SWT-Störungs-Hotlines:
Gas: 0800 717 2599
Strom: 0800 717 2499
Wasser: 0800 717 2699
Nahwärme: 0800 717 2799
trilan: 0800 717 4199
Weitere Informationen finden Sie unter: www.swt.de

 

... ich richterliche Hilfe über die Feiertage benötige?

 Besonders in strafrechtlichen Fällen kann ein Aufschub bis zum nächsten Werktag unter Umständen nicht geduldet werden. Der richterliche Bereitschaftsdienst des Landgericht Trier erstreckt sich auf richterliche Entscheidungen in Fällen von Untersuchungshaft, Durchsuchungen, Gewahrsam und Fälle der Unterbringung von Personen in Psychiatrien. Im Bezirk des Landgericht Trier üben im Wochentakt vier Richterinnen und Richter den Dienst aus. Die jeweils nach Rechtsgebieten beteiligten Institutionen stellen den Kontakt zum Bereitschaftsdienst her.

"Der Betrieb um Weihnachten herum unterscheidet sich dabei nicht wesentlich von den übrigen Feiertagen", so Stefanie Georgi, Richterin am Landgericht Trier. Der richterliche Bereitschaftsdienst gilt nur in Fällen, in denen eine Person aufgrund einer Straftat oder eines Vergehens festgenommen wurde und unmittelbar eine richterliche Entscheidung eingeholt werden muss.

Der Bereitschaftsdienst ist dabei nicht mit der Arbeit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu vergleichen. In dringenden juristischen Fragen wenden Sie sich an Ihren Anwalt oder nutzen Sie eines der vielen Online-Angebote und finden Sie ihren Rechtsvertreter bequem online.

 

... ich jemanden im Gefängnis besuchen möchte?

Sabine Beckmann, Leiterin der JVA Trier erläutert, wie Weihnachten im Gefängnis von statten geht: "Der Tagesablauf entspricht dem an den Wochenenden und Feiertagen im übrigen Jahresverlauf, mit Ausnahme des Weihnachtsgottesdienstes. In der Kapelle wird ein geschmückter Weihnachtsbaum, sowie die Weihnachtskrippe aufgestellt und so manchen Gefangenen überwältigen spätestens beim Singen der vertrauten Weihnachtslieder die Gefühle." So werden vor allem an den Feiertagen intensive Gespräche geführt.

 

... eine Person plötzlich im Eis einbricht oder Hilfe braucht?

Die DLRG der Stadt Trier ist auch an den Feiertagen als Unterstützergruppe im Katastrophenschutz rund um die Uhr im Einsatz. Im Fall der Fälle kann jede Person helfen und über den Notruf (112) Hilfe und Unterstützung anfordern. "Bei einer im Eis eingebrochenen Person sollten Sie immer zuerst einen Notruf absetzen und dann je nach Situation und unter Beachtung der Eigensicherung versuchen der Person zu helfen", so der stellvertretende Vorsitzende der DLRG OG Trier-Stadt, Fabian Mirz. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.dlrg.de

 

... ich anderweitig Hilfe und Unterstützung benötige?

Notrufe

Polizei: 110
Feuerwehr: 112
Rettungsdienst: 112
Vergiftung: 06131 19240
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Stadt Trier erreichen Sie unter Telefon: 116 117. Menschen mit Hör- und Spracheinschränkungen können die zuständige Bereitschaftspraxis kostenfrei per Fax unter 0800 5895210 kontaktieren.
Der Kinderärztliche Notdienst ist über Telefon: 01805 767 5463 zu erreichen.
Eine Auflistung der Notdienste finden Sie im Internet unter: www.trier.de


Meistgelesen