Claudia Neumann

Windräder im Stadtwald: Bürgerinitiative kritisiert Ratsentscheidung

Trier. Bürgerbegehren für unzulässig erklärt: Vertreter der Initiative wollen die knappe Entscheidung des Trierer Stadtrats politisch und juristisch prüfen lassen.
"Keine Windräder im Trierer Stadtwald": das fordern die Bürgerinitiativen Naturschutz Euren/Herresthal, Bürgerverein Pfalzel und Naherholungsgebiet Auf der Bausch

"Keine Windräder im Trierer Stadtwald": das fordern die Bürgerinitiativen Naturschutz Euren/Herresthal, Bürgerverein Pfalzel und Naherholungsgebiet Auf der Bausch

Bild: Archiv/Claudia Neumann

Der Trierer Stadtrat hat das Bürgerbegehren „Kein Windrad im Stadtwald“ in seiner Sitzung am 10. September für unzulässig erklärt. Damit wurde ein Bürgerentscheid über die geplanten Windkraftanlagen verhindert. Die Entscheidung sei mit 24 zu 24 Stimmen gefallen, teilt die Bürgerinitiative mit. Nach ihrer Einschätzung gab die Stimme von Oberbürgermeister Wolfram Leibe den Ausschlag zum 25 zu 24.

Die Vertreter des Bürgerbegehrens, der Eurener Ortsvorsteher Hans-Alwin Schmitz und Herbert Kremer aus Herresthal, kritisieren das Verfahren. Sie verweisen auf die mehr als 5.000 Bürger, die das Anliegen unterstützt haben, und kündigen eine politische und juristische Prüfung an.

Kritik an Vorgehen

„Wir hatten während des gesamten Verfahrens nicht den Eindruck, dass unsere Argumente wirklich geprüft wurden“, erklären Kremer und Schmitz. Nach Angaben der Initiative habe das Rechtsamt das Bürgerbegehren bereits Ende Januar untersucht, ohne die Initiatoren auf die später geltend gemachten rechtlichen Mängel hinzuweisen. Umfangreiche Rechtsgutachten der Initiative seien erst auf Druck aus dem Stadtrat in die Verwaltungsvorlage aufgenommen worden.

Die Vertreter kritisieren außerdem, dass mögliche rechtliche Probleme nicht gemeinsam mit den Initiatoren behoben und keine weitergehende Prüfung ermöglicht worden seien. Stattdessen sei das Verfahren mit dem Ratsbeschluss beendet worden.

Fragen zur Mitwirkung des Oberbürgermeisters

Besonders die Rolle von Wolfram Leibe bei der Abstimmung beschäftigt die Initiative. Leibe ist neben seinem Amt als Oberbürgermeister auch Vorsitzender des Verwaltungsrates der Vereinigten Hospitien. Die Vereinigten Hospitien sind Verpächter von Flächen für die geplanten Windkraftanlagen.

Ob daraus ein rechtliches Mitwirkungsverbot oder eine Befangenheit resultiert, müsse geprüft werden, erklären Kremer und Schmitz. Sie stellen zugleich die Frage, ob ein Oberbürgermeister in einer solchen Konstellation derjenige sein sollte, dessen Stimme den Ausschlag gibt.

„Wenn ausgerechnet seine Stimme verhindert, dass mehr als 5.000 Unterstützer ihr Anliegen in einem Bürgerentscheid zur Abstimmung stellen können, muss man über mehr reden als über juristische Formalien“, erklären die Vertreter. „So verspielt man Vertrauen in Demokratie“

Die Bürgerinitiative kündigt an, die Entscheidung politisch und juristisch überprüfen zu lassen. „Für uns ist dieses Verfahren nicht beendet“, erklären Kremer und Schmitz. „Wir werden alle verfügbaren politischen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit die Bürgerinnen und Bürger von Trier am Ende selbst entscheiden können.“