

Der Trierer Stadtrat hat gestern über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Kein Windrad im Stadtwald“ entschieden. Mit 25 Ja- und 24 Nein-Stimmen sowie einer Enthaltung folgte der Rat der Vorlage von Baudezernent Dr. Becker. Damit wurde das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt.
Mehr als 5000 Menschen hatten das Begehren unterstützt. 4206 Unterschriften waren amtlich als gültig anerkannt worden.
Die 25 Stimmen für die Unzulässigkeit kamen von elf Ratsmitgliedern der SPD, neun von Bündnis 90/Die Grünen, zwei von Die Linke, zwei von Die Fraktion und einem Mitglied des Stadtvorstands.
Gegen die Vorlage stimmten zwölf Mitglieder der CDU, vier der Demokraten, drei der FDP, zwei der Freien Wähler, zwei der UBT sowie ein AfD-Einzelratsmitglied.
Ein Mitglied der Linken enthielt sich.
Damit fiel die Entscheidung denkbar knapp aus: Zwischen beiden Lagern lag lediglich eine Stimme.
Vor der Abstimmung wandte sich Hans-Alwin Schmitz von der Bürgerinitiative an den Stadtrat. Die Trierer wollten bei einer Entscheidung von dieser Tragweite mitbestimmen, sagte er. Wenn ihnen diese Möglichkeit trotz mehr als 5000 Unterschriften verwehrt werde, verstärke das aus seiner Sicht die Politikverdrossenheit.
Kritisch äußerte sich Schmitz auch zum zeitlichen Ablauf. Die Ankündigung des Bürgerbegehrens und die dazugehörigen Unterlagen hätten der Stadt bereits seit Januar vorgelegen. Am 28. Januar seien sie vom Rechtsamt geprüft worden. Erst am 11. Juni sei der Initiative mitgeteilt worden, dass das Rechtsamt das Bürgerbegehren für unzulässig halte. Die offizielle Einreichung erfolgte am 14. August.
Für Schmitz stellt sich deshalb die Frage, warum die Initiative nicht bereits im Januar auf den möglichen formalen Fehler hingewiesen worden sei. Zu diesem Zeitpunkt hätten noch nicht Tausende Menschen ihre Unterschrift geleistet. Bürgerfreundliche Beratung und Transparenz sähen aus seiner Sicht anders aus.
Auch Herbert Kremer von der Bürgerinitiative stellte die Anforderungen an ein Bürgerbegehren infrage. Natürlich müsse ein solches Begehren die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn allerdings nur ausgebildete Juristen einen zulässigen Antrag formulieren könnten, bleibe von einem Bürgerbegehren irgendwann nur noch der Name, sagte Kremer.
Baudezernent Dr. Becker machte in seiner Stellungnahme deutlich, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit aus seiner Sicht vor allem eine juristische Frage sei. Die entsprechende Fachkompetenz liege bei den Juristen der Verwaltung.
Der Stadtrat habe bereits 2022 die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen. In den folgenden Jahren seien die unterschiedlichen Aspekte ausführlich untersucht worden. Die Unterlagen umfassten rund 800 Seiten und enthielten unter anderem Prüfungen verschiedener Standortalternativen sowie 41 Seiten mit Visualisierungen.
Auch bei der Bürgerbeteiligung sei über die gesetzlichen Vorgaben hinausgegangen worden, sagte Becker. Unter anderem habe ein 3D-Stadtmodell ermöglicht, die Auswirkungen möglicher Standorte aus unterschiedlichen Perspektiven im Stadtgebiet zu betrachten.
Becker betonte zugleich, dass er grundsätzlich für Windkraft und Klimaschutz stehe. Ebenso wichtig sei ihm die Beteiligung der Bürger. Wer sich die Mühe mache, Unterschriften zu sammeln, verdiene Anerkennung.
Als Dezernent sei er jedoch an Recht und Gesetz gebunden. Wenn das Rechtsamt zu dem Ergebnis komme, dass das Bürgerbegehren unzulässig sei, könne die Verwaltung diese rechtliche Bewertung nicht einfach außer Acht lassen.
Vor der Abstimmung meldeten sich zahlreiche Ratsmitglieder aller Fraktionen zu Wort. Nach der Auszählung verkündete Oberbürgermeister Wolfram Leibe das Ergebnis: „Ich schließe die Abstimmung bei 25 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen und einer Enthaltung. Damit ist der Vorlage von Herrn Dr. Becker zugestimmt.“
Leibe rief anschließend dazu auf, das Ergebnis zu akzeptieren. „Jetzt bitte ich auch darauf zu achten, dass es auch Demokratie ist, das Ergebnis zu akzeptieren“, sagte der Oberbürgermeister. Zugleich verwies er darauf, dass mit der Entscheidung der Rechtsweg eröffnet sei.
Zum Abschluss dankte Leibe den Ratsmitgliedern für die ausführliche Beratung. „Keiner kann Ihnen vorwerfen, dass Sie sich mit den Themen nicht intensiv auseinandergesetzt haben.“




