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Zweites Gutachten: Globus nicht integrierbar

Das vom Handelsverband Region Trier e.V. in Auftrag gegebene Gutachten zur geplanten Ansiedlung eines Globus SB-Warenhauses im Industrie- und Gewerbegebiet Trier-Euren-Zewen-Monaise wurde jetzt der Öffentlichkeit vorgestellt. Es sendet eine deutliche Botschaft und wirft doch neue Fragen auf.

"Das Planvorhaben mit einer Verkaufsfläche von rund 10.400 Quadratmetern ist weder unter städtebaulichen noch unter raumordnerischen Gesichtspunkten verträglich am Standort integrierbar." Dies teilte Sandra Emmerling, Diplom-Geographin und Geschäftsführende Gesellschafterin bei Dr. Lademann & Partner, Gesellschaft für Unternehmens- und Kommunalberatung mbH mit Sitz in Hamburg auf der Pressekonferenz des Handelsverband Region Trier zu Wochenbeginn im Hotel Best Western mit. Wie Emmerling erläuterte, bestand ihre Aufgabenstellung in erster Linie in der Ermittlung und Bewertung der absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen des Planvorhabens auf den Einzelhandel im Einzugsgebiet im Hinblick auf zentrale Versorgungsbereiche und die verbrauchernahe Versorgung. Den Rahmen hierbei bildete das aktuelle Einzelhandelskonzept der Stadt Trier aus dem Jahr 2015, das großflächige Ansiedlungen mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb der Trierer City nicht gestattet.

Nahversorgung in westlichen Stadtteilen gefährdet

Emmerling führte aus, dass von der geplanten Globus-Ansiedlung vor allem die westlichen Stadtteile betroffen sein werden. So sei bei dieser "Kannibalisierung des Lebensmittelhandels" mit Umsatzrückgängen im periodischen und nahversorgungsrelevanten Bedarfsbereich von bis zu 23 Prozent für den Sonderstandort Euren/Zewen (Real-Markt) und bis zu 20 Prozent für den zentralen Versorgungsbereich Nebenzentrum Trier-West zu rechnen. Auch der Sonderstandort Trier-West (Kaufland) und das Nahversorgungszentrum Euren (Netto-Markt) wären mit 14 beziehungsweise 11 Prozent Umsatzrückgang stark betroffen. Alle vier Standorte würden auch bei einer Einberechnung aller vorhabenrelevanter Sortimente (plus Non-Food-Bereich: zum Beispiel Porzellan, Haushaltswaren, Apotheke, Lotto, Tabak, Zeitungen) noch über der als existenzbedrohend geltenden "Schmerzgrenze" von 10 Prozent Umsatzverlust liegen.

Auswirkungen auf City geteilt

Für die Trierer Innenstadt ergibt sich hingegen ein geteiltes Bild. Während bei dem nahversorgungsrelevanten und periodischen Bedarf ein Minus von rund zwölf Prozent erwartet werde, hätte die Globus-Ansiedlung auf die Umsätze von aperiodischen Sortimenten aufgrund der steigenden Bevölkerungsentwicklung in Trier und der ohnehin großen vorhandenen Verkaufsfläche nur einen sehr geringen Einfluss (-0,2 Prozent). Zusammenfassend kommt Emmerling zu dem Schluss, dass das Globus-Vorhaben mit den landes- und regionalplanerischen Bestimmungen nicht kompatibel sei. So verletze es aufgrund des Standortes das Zentralitätsgebot, aufgrund der Entfernung zur nächstgelegenen Wohnsiedlung von rund 1,2 Kilometern das städtebauliche Integrationsgebot. Und aufgrund der genannten funktionsstörerischen Auswirkungen auf die Nahversorgung sowie zentrale Versorgungsbereiche vor allem in den westlichen Stadtteilen auch das Nichtbeeinträchtigungsgebot. Eine dennoch verabschiedete "Lex-Globus" als Präzedenzfall berge sowohl die unkalkulierbare Gefahr eines Vertrauensverlustes als auch eines Steuerungsverlustes in sich, so Emmerling abschließend. FIN/RED


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