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Landesregierung verschärft Corona Warn- und Aktionsplan

Auf dem gestrigen Treffen der Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz jetzt mit dem Bund darauf verständigt, dass Schutzmaßnahmen schon ab dem Schwellenwert von 35 Neuinfektionen ergriffen werden müssen.

Das sieht der Corona Warn- und Aktionsplan in Rheinland-Pfalz bereits vor. Diesen hatte die Landesregierung bereits im September gemeinsam mit den Kommunen erarbeitet (mehr hierzu unter https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp). „Wir haben bereits gestern mit den Kassenärztlichen Vereinigungen verabredet, ihn nun auf Basis der gestrigen Beschlüsse zu schärfen“, so die Ministerpräsidentin.

Dieser sieht drei Stufen vor

  • Warnstufe (mehr als 20 Neuinfektionen auf 100.000 Menschen in einer Woche): Dringlichkeitsappelle an die Bevölkerung.
  • Gefahrenstufe (mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Menschen in einer Woche): Einrichtung einer Taskforce, erste Verschärfung der Schutzmaßnahmen. NEU: Maskenpflicht, wo Menschen dichter und länger zusammenkommen. Eine Teilnehmerbegrenzung bei privaten Feiern auf 25 Personen im öffentlichen Raum und eine dringende Empfehlung der Begrenzung auf 15 Personen im privaten Bereich, eine vorgezogene Sperrstunde in der Gastronomie, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen sowie zusätzliche Auflagen und Kontrollen.
  • Alarmstufe (mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Menschen in einer Woche): Dann werden, wie aktuell in Mainz und Bitburg-Prüm, passgenaue Schutzmaßnahmen erlassen. Neu: Private Feiern im öffentlichen Raum werden begrenzt auf zehn Teilnehmer oder zwei Hausstände, eine dringende Empfehlung der Begrenzung der Teilnehmer auf zehn Personen wird für private Feiern im privaten Bereich ausgesprochen, Einführung der Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe, Spielhallen und ähnliche Einrichtungen und Außenabgabeverbot von Alkohol.
Zur Begrenzung der privaten Feiern sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Leider haben die vergangenen Wochen gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis mit zu vielen Menschen und ohne Schutzmaßnahmen die häufigste Infektionsursache sind. Wir bitten deshalb alle Bürger und Bürgerinnen erneut, gut zu überlegen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind.“ Wir setzen bei Feiern in den eigenen vier Wänden auf die Vernunft der Menschen, wir sprechen aufgrund des erheblichen Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung die Beschränkung der Teilnehmerzahl als dringende Empfehlung aus.“

Beschränkungen durchsetzen

„Wenige Menschen, die die Schutzmaßnahmen missachten, können viele Menschen gefährden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Daher werde man auch in Rheinland-Pfalz konsequent kontrollieren, ob die Schutzmaßnahmen konsequent durchgesetzt werden. Die Ordnungsbehörden sollen die Gesundheitsämter bei der Überwachung von Quarantäneanordnungen unterstützen. Geprüft werde auch eine Unterstützung oder Entlastung durch die Bundespolizei.

Beherbergungsverbot bleibt in Rheinland-Pfalz ausgesetzt

„Reisende die aus Risikogebieten außerhalb der Bundesrepublik einreisen, müssen wie bisher in eine 14tägige Quarantäne. Die Verpflichtung zur Quarantäne kann durch einen negativen Corona-Test, der höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden ist, aufgehoben werden. Ein Beherbergungsverbot oder Quarantäne für innerdeutsche Risikogebiete bleibt in Rheinland-Pfalz ausgesetzt“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Zum 8. November werden wir die MusterVO des Bundes zur Einreise aus internationalen Risikogebieten an den RLP Regelungsrahmen anpassen. Bis dahin bleibt es beim bisherigen Testregime.

Schutz gefährdeter Gruppen

Eine besondere Herausforderung stellt der Schutz vulnerabler Gruppen dar. Deshalb haben die zuständigen Stellen je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen entsprechend angepasst. Der Bund wird durch die neue Testverordnung sicherstellen, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Die verfügbaren Schnelltests sollen prioritär für diesen Bereich eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen.

Hilfsmaßnahmen des Bundes für Unternehmen verlängern

„Wir stecken noch mitten in der Pandemie und auch für viele Wirtschaftsbereiche ist die Krise noch nicht vorbei, daher wird der Bund die Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. (RED)


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