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Arnt Finkenberg

Love-Scamming – Betrüger schlafen nie ... (Teil 2)

In unserem Fortsetzungsbericht geben wir Tipps und Infos wie man sich vor Betrügern im Internet schützen kann.

Liebesbetrug im Internet: Erst die Herzen, dann das Geld.

Liebesbetrug im Internet: Erst die Herzen, dann das Geld.

Bild: Adobe Stock

Von Sabine Krösser

Region. (SK). Liebeserklärungen mit den kitschigsten Metaphern, danach Geldforderungen, die oft plump und unbeholfen wirken, und obwohl fast alles dagegenspricht, dass diese Liebe echt ist, hoffen die meisten Opfer bis zuletzt, weil - zumindest theoretisch - die minimale Chance besteht, dass in diesem einen Fall ausnahmsweise alles ganz anders ist, die vielen Indizien, die für einen Betrug sprechen, ausnahmsweise eine unglückliche Verkettung von Zufällen sind. Davon kann auch der ehemalige Trierer Oberstaatsanwalt Thomas Albrecht (bis Dezember 2021) sprichwörtlich ein Lied singen:

»Love-Scamming beziehungsweise Romance-Scamming ist ein Tätigkeitsbereich, der mich während meiner Dienstzeit auch sehr beschäftigt hat. Es ist eine Form des Internetbetrugs, bei der gefälschte Profile in Singlebörsen (Dating-Plattformen) oder sozialen Netzwerken (Facebook) dazu benutzt werden, den Opfern Verliebtheit vorzugaukeln mit dem Ziel, finanzielle Zuwendungen zu erschleichen. Trotz zahlreicher Warnungen, die immer wieder im Internet veröffentlicht werden, gibt es leider immer wieder Opfer, die auf diese Art des sogenannten ‚Vorschuss-Betruges‘ hereinfallen.«

Während seiner Dienstzeit sei eine Vielzahl von gleich gelagerten Verfahren anhängig gewesen, die immer nach demselben Schema ablaufen. »Die mit Abstand am meisten verbreitete Form des Love-Scammings wird von organisierten Banden - oft von Afrika aus (Nigeria und Ghana – daher der Name ‚Nigeria-Connection‘) - betrieben. In der ersten Phase generieren die Scammer bevorzugt auf kostenlosen Online-Dating-Seiten Profile, in denen sie sich als amerikanische oder englische Singles ausgeben, wobei mittlerweile auch (meist falsche) Fotos oder Personaldokumente verwendet werden, so dass sich auch aus Afrika stammende Scammer als Europäer oder Nordamerikaner ausgeben können,« erläutert Albrecht im Interview. »Mit diesen sogenannten Fake-Profilen kontaktieren die Betrüger vermeintliche Singles und geben in der Regel vor, sich spontan verliebt zu haben. Hat ein potenzielles Opfer angebissen, kommt es zu langwierigen Mail-Korrespondenzen, Telefonaten und Liebesbriefen, ehe in der dritten Phase meist ein Besuch versprochen wird. Nach einem erfolgreichen Anknüpfen eines Kontakts wird dann von dem Opfer aus den unterschiedlichsten Gründen Geld verlangt.« Die Täter gingen dabei in der Regel psychologisch äußerst geschickt vor und verstünden es ihre Opfer so raffiniert einzuwickeln, dass diese tatsächlich davon überzeugt seien, es mit einer real existierenden Person zu tun zu haben – so Albrechts jahrelange Erfahrungen.

Weltweites Betrügernetz erschwert Strafverfolgung

»Heute verfügen Love-Scammer weltweit über Bankkonten, die in der Regel mit gefälschten Personalpapieren eröffnet werden, um den Geldtransfer weniger verdächtig zu machen. Insbesondere werden solche Konten in Italien, Spanien oder Großbritannien eröffnet, da bekannt ist, dass dies in den genannten Ländern recht problemlos möglich ist. Rechtshilfeersuche bezüglich des Inhabers des Kontos, auf das das erlangte Geld überwiesen wurde, führen erfahrungsgemäß zu keinen weiterführenden Erkenntnissen. Größtenteils werden sie überhaupt nicht beantwortet«, berichtet der ehemalige Oberstaatsanwalt. Im Übrigen habe die Erfahrung gezeigt, dass solche Bankkonten, auf die betrügerisch erlangte Gelder eingezahlt werden, in der Regel mit gefälschten Personalpapieren eröffnet werden oder aber nicht von den Tätern, sondern von sogenannten Finanzagenten, also Personen, die die erlangten Gelder gutgläubig weiterleiten, betrieben werden.

»Aus diesem Grunde konnte bislang auch noch nie in einem in Trier anhängigen Verfahren, in denen Rechtshilfeersuchen gestellt wurde, ein Täter ermittelt werden. Diese sind stets ergebnislos verlaufen,« bedauert Albrecht.

»Aus meiner Dienstzeit sind mir noch zwei Fälle in besonderer Erinnerung: In einem Fall haben die Täter übertrieben und als gefälschtes Profilbild das eines höchsten Generals im amerikanischen Verteidigungsministerium verwendet. Dies rief natürlich das Pentagon auf den Plan. Denn dort war man über diese Dreistigkeit gar nicht amüsiert, so dass man mich dann auch im Wege der Rechtshilfe kontaktierte. Ich gehe davon aus, dass die Täter dann den amerikanischen Geheimdienst im Nacken hatten, der sicher ganz andere Ermittlungsmöglichkeiten als deutsche Polizeibehörden hat.«

Ein anderer Fall ist Thomas Albrecht noch sehr gut in Erinnerung, war er doch besonders tragisch. »Angehörige zeigten an, dass ihre Mutter immer wieder größere Summen ihres Vermögens auf ausländische Konten überwies. Wir gingen der Sache nach und stellten fest, dass die ältere Dame tatsächlich Opfer eines Betrügers geworden ist. Die Polizei suchte sie daraufhin auf. Sie – das Opfer - ließ sich aber nicht davon überzeugen, es nicht mit einer realen Person zu tun zu haben. Trotz mehrfacher Warnungen, Hinweise und Aufklärung über ‚Romance-Scamming‘ glaubte sie in ihrer Verliebtheit nicht an die Warnungen und überwies leider immer wieder Geld. Da konnten wir dann auch nicht weiterhelfen,« so Albrechts Fazit.

Vorsicht bei neuen Kontakten

Um erst gar nicht in Betrugsfallen zu landen, empfehlen sowohl Albrecht als auch Waltraud Brenk, Kriminalhauptkommissarin bei der Kriminalinspektion Trier (Poliezeipräsidium Trier) sowie auch Renate Schröder, Leiterin der Beratungsstelle Trier der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, in sozialen Netzwerken, beispielsweise Facebook, immer genau zu prüfen, wer einem eine Freundschaftsanfrage schickt, und ob man diese Person kennt.

»Ein Trick der Täter besteht nämlich darin: Sie schicken Freundschaftsanfragen zunächst an viele Personen, vor allem solche, die viele Freunde haben. Werden diese angenommen, wenden sie sich nunmehr an die eigentlichen Opfer und gaukeln diesen vor, viele gemeinsame Freunde zu haben und dass man deshalb seriös sei,« warnt Albrecht. Ich habe nach der ‚Recherche Carl Johnson‘ die Erfahrung gemacht, dass es nie schadet, sich bei Facebook mal die Profileinstellungen der Freundschaftsanfragenden genauer anzuschauen: Ein Mensch namens ‚Alex Michael‘, der auf Facebook den personalisierten Link https://www.facebook.com/smugunthan.smugunthan.9 hat, wird garantiert nie mein FB-Freund werden.

Was tun, wenn’s bereits zu spät ist?

Polizeiexpertin Brenk berichtet mir auf Anfrage: »Zumeist hoffen die Geschädigten auch über die Strafanzeigenerstattung hinaus auf das menschliche Interesse an der eigenen Person und sind nicht so zugänglich für die Fragen und Anliegen der Polizei. Zwischenzeitlich genügt es der Täterschaft schon lange nicht mehr nur die Geschädigten zu Kontoverfügungen oder dem Erwerb von Guthaben-Karten (Red. Sogenannte ‚gift cards‘) – aus Liebe oder Hilfsbereitschaft - zu bewegen. Man verschafft sich die Personalien, samt Lichtbild oder Scan des Bundespersonalausweises der Person und nutzt diese um Verträge abzuschließen, Waren zu bestellen, Kreditkarten für diese Person zu beantragen und das alles zu Lasten der gutgläubigen, hilfsbereiten Menschen.« Die Kriminalhauptkommissarin empfiehlt einen Blick auf die Tipps der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und sowie der Leitstelle Kriminalprävention:

Onlineberatung - Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (meine-verbraucherzentrale.de)

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/apps-und-software/virus-auf-dem-geraet-das-muessen-sie-jetzt-tun-in-4-schritten-70198

Romance Scamming mdi.rlp.de

Verbraucherschutzexpertin Schröder betont: »Ganz generell gilt: Immer wieder vorsichtig sein, wenn verlangt wird, Geld auf ausländische Konten zu überweisen und dazu noch auf verschiedene. Verbraucher, die Opfer von Identitätsdiebstahl wurden und über deren Konten/Zugangsdaten Waren im Internet bestellt beziehungsweise Dienstleistungs- oder Telekommunikationsverträge abgeschlossen wurden, können sich an die Verbraucherzentrale wenden. Wir helfen den Verbrauchern gegen eine Kostenpauschale (20 Euro Beratung beziehungsweise inklusive Rechtsvertretung 40 Euro) aus den Verträgen heraus zu kommen.«

Schröder weiter: »Wenn Verbraucher Opfer von Identitätsdiebstahl wurden, verweisen wir auch immer auf die Polizei. Hier ist es ganz wichtig, dass eine Strafanzeige gemacht wird. Oft lassen die Firmen die Verbraucher auch erst dann aus dem Vertrag, wenn sie eine Kopie der Strafanzeige vorlegen.«

Viel Zeit sparen kann man in diesem Fall – so mein Tipp – indem man die Onlinewache der rheinland-pfälzischen Polizei nutzt unter:

https://www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/

Hier der Kontakt zur Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. :

Beratungsstelle Trier, Fleischstraße 77, 54290 Trier (Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 10-15 Uhr und Do 10-13 und 14-18 Uhr) oder per e-Mail: trier@vz-rlp.de bzw. Telefon: 0651-48802.

Zum Thema Internetsicherheit und Identitätsdiebstahl empfiehlt Expertin Schröder die folgenden Links:

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/sicher-im-internet-handy-tablet-und-pc-schuetzen-69691 und

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/welche-folgen-identitaetsdiebstahl-im-internet-haben-kann-17750.


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