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Nach Beschwerden: Das sollten Hundehalter beachten

In der Vergangenheit sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz mehrere Beschwerden über Hundehalter eingegangen. Konkret ging es um Hunde, die frei umherliefen, oder Vierbeiner, die Gehwege, Grünstreifen oder öffentliche Plätze verunreinigten.
Foto: Symbolbild/Pixaby

Foto: Symbolbild/Pixaby

"Wir nehmen die Beschwerden zum Anlass, Hundehalter mit dieser Information darauf hinzuweisen, dass es neben den tierschutzrechtlichen Bestimmungen für eine artgerechte Haltung auch ordnungsrechtliche Vorschriften gibt, die es einzuhalten gilt", heißt es von Seiten der VG Konz. "Daher bitten wir Hundehalter die nachfolgenden Regeln zu beachten, um ein friedliches Zusammenleben von Hundebesitzern und Nicht-Hundebesitzern zu gewährleisten.":

Verunreinigung durch Hundekot

Hundekot auf öffentlichen oder privaten Fläche ist nicht nur unangenehm, sondern schlichtweg verboten. Kot birgt erhebliche Hygienegefahren und ist als Abfall umgehend zu beseitigen. Zur Beseitigung Hundehalter unverzüglich verpflichtet. "Herrchen" und "Frauchen" müssen dafür sorgen, dass öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt werden. Mit einem Hundekotbeutel kann die Hinterlassenschaft in einem Abfallbehälter entsorgt werden. Auch Hundehalter können behilflich sein, indem sie andere Halter auf Verfehlungen ansprechen, wenn diese den Kot nicht entfernen.

Anleinpflicht

Gemäß Gefahrenabwehrordnung sind Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für ausgehen. Auf öffentlichen Straßen innerhalb der Ortschaft müssen Hunde angeleint sein. Außerhalb der Ortschaft sind Hunde umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Es ist ferner verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätzen mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen. Hundehalter sollten jedes Verhalten ihres Vierbeiners unterbinden, das anderen Menschen Angst machen könnte und sollten besonders aufmerksam sein, wenn ihr Hund unangeleint ist.  

Teure Strafen

"Wenn Hundehalter sich diese Vorgaben bewusst machen und sich daran halten, können Konflikte mit anderen Hundehaltern, Nicht-Hundehaltern oder gar mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Konz vermieden werden", so die VG Konz. Verstöße gegen diese Vorschriften können übrigens mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. RED


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