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Johannes Mager

CDU-Obmann bezweifelt fehlende Kenntnis in Flutnacht

Nach der heutigen Sitzung des U-Auschusses ist Dirk Herber sicher, dass ADD und das Lagezentrum des Innenminsteriums das Ausmaß nicht erst am 15. Juli erkannten

Zerstörung des Bahnhofs Heimersheim.

Zerstörung des Bahnhofs Heimersheim.

Bild: Patrick Kuschfeld/DB AG (Symbolbild)

Nach der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses des rheinland-pfälzischen Landtags zur Flutkatastrophe bezweifelt Dirk Herber, Obmann der CDU-Landtagesfraktion im Untersuchungsausschuss, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und das Lagezentrum des Innenministeriums erst am Morgen des 15. Juli, als dem Tag nach der Flutkatastrophe, deren Ausmaß erkannt haben will. Im Untersuchungsausschuss in Mainz waren heute die Verantwortlichen der Integrierten Leitstelle Koblenz über die Geschehnisse befragt worden. Diese Befragung habe "zweifelsohne offengelegt, dass die ADD, als für die Flutkatastrophe zuständige Landesbehörde, frühzeitig am Tag des 14. Juli über die herausfordernde Lage in der Leitstelle - die Disponentinnen und Disponenten sind über ihre Belastungsgrenze hinausgegangen - und die schlimme Situation entlang der Ahr informiert war", resümierte Herber.

Zwischen Leitstelle und ADD sei es zu diversen Telefonaten gekommen und es seien Lagebilder ausgetauscht worden. "Bereits ab 17.30 Uhr war die integrierte Leitstelle in Koblenz bis an die technischen Grenzen vollständig besetzt, in einem Ausmaß wie es historisch bisher nicht vorgekommen ist", so Herber über die Aussagen der Leitstellen-Verantwortlichen: "Ab 18 Uhr wurde bereits der Bedarf des Kreises Ahrweiler für die überörtliche Hilfe über die benachbarten Landkreise hinaus angefordert und auch an die ADD gemeldet." Ein Drittel der Einsätze eines Jahres seien in den 36 Stunden ab dem 14. Juli 2021 durch die Leitstelle bearbeitet worden. Herber kündigt daher an, ADD-Präsident Thomas Linnertz und Innenminister Roger Lewentz erneut in den Untersuchungsausschuss laden zu wollen, um sie zur Wahrnehmung ihrer eigenen fachlichen und rechtlichen Verantwortung zu befragen.


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