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Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 1941 positive Fälle, davon 964 in der Stadt Aachen. 1753 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 87. Damit sind aktuell 101 Menschen in der StädteRegion infiziert.
Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine neue Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann müsste für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. In der StädteRegion Aachen liegt, umgerechnet auf besagte Gleichung, derzeit die Zahl der Neuinfizierten auf 100.000 Einwohnern bei 6.
Viele neue Regelungen sind seit dem Gespräch zwischen Bund und Ländern für die kommende Zeit angekündigt, einige greifen direkt. Die aktuelle Coronaschutzverordnung für NRW ist unter www.staedteregion-aachen.de/coronavirus eingestellt. Darin sind alle wesentlichen Themen geregelt – von Handel, Gastronomie, Schule, Kitas, Pflege über Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten bis hin zu Tourismus und Beherbergung und mehr. Die Lockerungsmaßnahmen sind in der Regel mit strengen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben und in vielen Fällen auch mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verbunden.
Gastronomie
Seit dem 11. Mai dürfen in NRW auch Restaurants, Cafés und Kneipen mit Sitzplätzen und Speisenangebot wieder öffnen - sowohl die Innen- als auch die Außenbereiche und Räumlichkeiten für erlaubte Veranstaltungen und Versammlungen. Allerdings geht auch diese Lockerung der Coronaschutzverordnung mit strengen Auflagen einher. So müssen Tische beispielsweise mindestens eineinhalb Meter auseinander stehen. Zudem werden Gäste namentlich registriert, um eventuelle Ansteckungen besser identifizieren und rückverfolgen zu können. An den Tischen dürfen aktuell Personen aus maximal zwei Haushalten zusammenkommen. Beschäftigte mit Kontakt zu den Gästen müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Für Kunden ist diese Regel nur bei der Abholung von Speisen im Restaurant pflicht. Mensen und Katinen dürfen ebenfalls unter Auflagen wieder öffnen. Ausgenommen sind die Mensen an Hochschulen. Nicht betroffen von den Lockerungen sind zudem Bars und Discotheken. Diese müssen weiterhin geschlossen bleiben. Ebenso Buffets mit offenen Speisen.
Abstrichzentrum
Das Abstrichzentrum am Aachener Tivoli ist an Werktagen von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Gehörlose können sich per E-Mail an KAZ-Leitung@staedteregion-aachen.de wenden, um einen Termin nach Prüfung zu erhalten. Bei der Vorprüfung wird abgeklärt, ob die Bedingungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind. Die Empfehlung des Robert Koch-Instituts sieht derzeit vor, dass sich alle Personen, die Krankheitssymptome (Fieber, grippeähnliches Gefühl, Schnupfen, Husten, Atemnot, Halsschmerzen, Geruchs- oder Geschmackssinn verändert oder verloren) aufweisen, testen lassen können.
Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen auch weiterhin eingehalten werden müssen. Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Metern, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie auch die Kontaktbeschränkungen gelten grundsätzlich bis zum 5. Juni weiter. Neu ist, dass seit dem 11. Mai auch Treffen mit Personen eines weiteren Hausstands möglich sind. Die Krisenstäbe bitten weiterhin um solidarisches Verhalten und appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger.