19 Corona-Fälle im Monschauer Land

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Seit Ende Februar 2020 wurden insgesamt 27.482 nachgewiesen Infizierte gezählt. Das sind gegenüber der Meldung von Mittwoch 129 Fälle mehr. Aktuell sind 471 Menschen nachgewiesen infiziert. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Kommune       Aktiv   Gesamt Aachen           275     11862 Alsdorf             41       2571 Baesweiler      35       1565 Eschweiler      22       2793 Herzogenrath 20       2173 Monschau       5          421 Roetgen          6          355 Simmerath      8          613 Stolberg          36       3099 Würselen        22       2029 noch nicht lokal zugeordnet 1          1 Gesamtergebnis         471     27482 Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 591. Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 49 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 46. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

StädteRegion hat Schwelle zur Inzidenzstufe 2 überschritten

Aktuell gelten für das Land Nordrhein-Westfalen sowie für die Städteregion Aachen jeweils die Inzidenzstufe 1. Nach einem kurzfristigen Unterschreiten am Dienstag, 10.08.2021 hat die StädteRegion seit dem Mittwoch, 11.08.2021 erneut die Inzidenzstufe 2 (7-Tage-Inzidenz über 35) erreicht. Schärfere Regeln treten dann automatisch in Kraft, wenn die Inzidenzstufe an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird (somit frühestens am 18. August). Die verschärften Regeln gelten dann ab dem übernächsten Tag (somit frühestens ab dem 20. August, 0:00 Uhr) Die Landesregierung hat in der aktuellen Coronaschutzverordnung die Inzidenzstufe 3 bis zum 19. August ausgesetzt. Auch wenn Kommunen den Grenzwert von 50 dauerhaft überschreiten, bleibt es damit in diesen Kommunen grundsätzlich bei den Schutzmaßnahmen der Inzidenzstufe 2. Im Fall von erheblichen lokalen Infektionsgeschehen mit Inzidenzwerten deutlich über 50 ist jedoch mit dem Gesundheitsministerium die Erforderlichkeit von gesonderten Regelungen zu prüfen. Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 19. August und ist nachzulesen unter: https://www.land.nrw/corona Die geltenden Schutzmaßnahmen für alle Infektionsstufen sind unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw für jeden Lebensbereich zusammengestellt.


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