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Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Seit Ende Februar 2020 wurden insgesamt 27.482 nachgewiesen Infizierte gezählt. Das sind gegenüber der Meldung von Mittwoch 129 Fälle mehr. Aktuell sind 471 Menschen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt
Aachen 275 11862
Alsdorf 41 2571
Baesweiler 35 1565
Eschweiler 22 2793
Herzogenrath 20 2173
Monschau 5 421
Roetgen 6 355
Simmerath 8 613
Stolberg 36 3099
Würselen 22 2029
noch nicht lokal zugeordnet 1 1
Gesamtergebnis 471 27482
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 591.
Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 49 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 46. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
StädteRegion hat Schwelle zur Inzidenzstufe 2 überschritten
Aktuell gelten für das Land Nordrhein-Westfalen sowie für die Städteregion Aachen jeweils die Inzidenzstufe 1. Nach einem kurzfristigen Unterschreiten am Dienstag, 10.08.2021 hat die StädteRegion seit dem Mittwoch, 11.08.2021 erneut die Inzidenzstufe 2 (7-Tage-Inzidenz über 35) erreicht. Schärfere Regeln treten dann automatisch in Kraft, wenn die Inzidenzstufe an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird (somit frühestens am 18. August). Die verschärften Regeln gelten dann ab dem übernächsten Tag (somit frühestens ab dem 20. August, 0:00 Uhr)
Die Landesregierung hat in der aktuellen Coronaschutzverordnung die Inzidenzstufe 3 bis zum 19. August ausgesetzt. Auch wenn Kommunen den Grenzwert von 50 dauerhaft überschreiten, bleibt es damit in diesen Kommunen grundsätzlich bei den Schutzmaßnahmen der Inzidenzstufe 2.
Im Fall von erheblichen lokalen Infektionsgeschehen mit Inzidenzwerten deutlich über 50 ist jedoch mit dem Gesundheitsministerium die Erforderlichkeit von gesonderten Regelungen zu prüfen.
Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 19. August und ist nachzulesen unter: https://www.land.nrw/corona
Die geltenden Schutzmaßnahmen für alle Infektionsstufen sind unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw für jeden Lebensbereich zusammengestellt.