Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen haben sich am Freitagmorgen erneut getroffen, um die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus zu besprechen. Dabei wurde festgehalten, dass es insgesamt in der StädteRegion nunmehr 1891 positive Fälle gibt, davon 937 in der Stadt Aachen. 1591 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 83. Hinzugekommen ist 88-jähriger Mann. Damit sind aktuell 217 Menschen in der StädteRegion Aachen infiziert.
Im Mai stehen viele Feiertage an, die dazu einladen, einen Ausflug in die Nachbarländer zu machen. Die Niederlande und Belgien wollen Deutsche wegen der Corona-Krise weiter davon überzeugen, nicht ohne wichtigen Grund in das Nachbarland einzureisen. In Richtung Belgien sind nicht zwingend notwendige Grenzübertritte verboten. Das gilt neben Reisen zu touristischen Zwecken auch für Personen mit Zweitwohnungen in Belgien.
Regelung Niederlande
Die niederländische Regierung rät von unnötigen Reisen in die Niederlande ab. Urlaubsreisen, Wandern in einem Naturschutzgebiet oder der Besuch von Handelszentren in den Niederlanden werden als nicht notwendig angesehen und sollten daher vermieden werden. Die Grenzen zu den Niederlanden sind zwar nicht gesperrt, aber es gibt Grenzkontrollen. Dies kann zu Staus führen. Daher der Appell: Überlegen Sie im Vorfeld, ob Ihre Einreise notwendig ist! Die lokalen Behörden in den Niederlanden schließen Gebiete, wenn große Menschenmengen erwartet oder entdeckt werden. Eine lange Fahrt zum Meer kann sich als Enttäuschung erweisen, weil die dortigen lokalen Behörden beschlossen haben, das Gebiet zu schließen. Außerdem sind alle Gastronomiebetriebe geschlossen.
Niederländische Ladenbesitzer können frei entscheiden, ob sie ihr Geschäft öffnen wollen. Die Einzelhändler müssen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der Abstand von anderthalb Metern eingehalten wird. Auch hier heißt es: Wenn Sie nicht notwendigerweise in den Niederlanden einkaufen müssen, bleiben Sie bitte zuhause! Bei Spaziergängen, die über die Grenze zu den Niederlanden führen, müssen die niederländischen Regelungen eingehalten werden – auch hier gilt, maximal zwei Personen oder Familienmitglieder aus einem Haushalt und die Abstandsregelung von anderthalb Metern. Bei einem Verstoß beträgt das Bußgeld für Erwachsene 390 Euro und für Minderjährige 95 Euro.
Die nächsten Daten des Krisenstabes gibt es am Montag, 04. Mai!