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Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 525 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag, den 06.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 7273. 5831 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 132. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1310 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 218.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Aktiv
Gesamt
7-Tage-Inzidenz
Aachen
515
3193
198
Alsdorf
130
693
274
Baesweiler
95
568
358
Eschweiler
120
615
216
Herzogenrath
169
639
265
Monschau
14
141
128
Roetgen
10
60
150
Simmerath
12
167
65
Stolberg
129
668
214
Würselen
100
511
219
noch nicht lokal zugeordnet
16
18
Gesamtergebnis
1310
7273
218
Aktuelle Coronaeinreiseverordnung
Betroffene Reisende sind weiterhin verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt bei Einreise zu informieren und sich umgehend nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Diese kann allerdings nicht mehr durch einen negativen COVID-19-Test vor der Einreise vermieden bzw. durch einen solchen Test sofort nach Einreise beendet werden.
Mit der neuen Einreiseverordnung kann nun frühestens ab dem fünften Tag nach Einreise ein Test durchgeführt werden, durch den die Quarantäne im Fall eines negativen Ergebnisses beendet ist. Die Testung ist für die Betroffenen kostenlos.
Darüber hinaus wird mit der neuen Verordnung ein digitales System zur Beschleunigung des Meldeverfahrens verbindlich eingeführt. Reisende haben sich dazu vor der Einreise unter www.einreiseanmeldung.de anzumelden. Diese Daten stehen dann dem Gesundheitsamt zur Verfügung. Das Landesministerium bittet ausdrücklich darum, von nicht dringend notwendigen Reisen – auch im Inland – abzusehen.
Einreise-Regeln im Überblick:
Reisende, die aus dem Ausland einreisen und sich innerhalb der letzten zehn Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unmittelbar nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben.
Sie sind grundsätzlich verpflichtet, das zuständige örtliche Gesundheitsamt vor der Einreise mittels der neuen digitalen Einreiseanmeldung zu informieren.
Ein COVID-19-Test zur Beendigung der Quarantäne ist frühestens ab dem fünften Tag nach Einreise möglich.
Sollten binnen zehn Tagen nach Einreise trotz eines negativen Ergebnisses Symptome auftreten, ist das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen und erneut ein Test durchzuführen.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht
Durchreisende (auf direktem Weg ohne Übernachtung; zulässig ist zum Beispiel bei Reise mit dem Auto ein kurzer Aufenthalt an einer Autobahnraststätte)
Jede Reisetätigkeit im Grenzverkehr mit den Niederlanden, Belgien und Luxemburg für bis zu 24 Stunden
Aufenthalte bis zu 72 Stunden aus dringenden familiären Gründen (Besuch von Verwandten ersten Grades und Lebensgefährten, Umgangs- und Sorgerecht)
Aufenthalte bis zu 72 Stunden bei Personen, die zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems unabdingbar sind
Aufenthalte bis zu 72 Stunden bei Beschäftigten im Güter-, Waren- und Personenverkehr (bei über 72 Stunden setzt die Ausnahme gegebenenfalls einen Test voraus)
Personen, die nachweislich aus zwingend beruflichen, studienbedingten oder ausbildungsbedingten Gründen regelmäßig pendeln.
Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Dieses Formular ist jetzt online und kann von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Das Formular ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de