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36 COVID-19-Infektionen im Monschauer Land

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 153 mehr nachgewiesene Fälle als Montag, den 09.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 7426. 6076 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 140. Hinzugekommen sind fünf Männer im Alter von 74, 77, 81, 82 und 83 Jahren sowie drei Frauen im Alter von 79, 82 und 90 Jahren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1210 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 229.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

(Kommune, Aktiv, Gesamt, 7-Tage-Inzidenz)
Aachen            474      3248    203  
Alsdorf            125      706      284
Baesweiler       86        587      406
Eschweiler       127      643      235
Herzogenrath  126      646      270
Monschau        13        141      120
Roetgen           10        60        116
Simmerath       13        170      84
Stolberg           124      683      221
Würselen         96        523      235
noch nicht lokal zugeordnet   16        19        
Gesamtergebnis          1210    7426    229

Änderungen in  der Coronaschutzverordnung NRW und der Corona-Betreuungsverordnung NRW
In der Coronaschutzverordnung sind ab heute konkretere Regelungen zum Individualsport gültig: Demnach gelten als Individualsport nur Sportarten, die keine Team- oder Kontaktsportarten sind, sondern im Regelfall als Einzelwettkampfsportart mit maximaleiner Person als Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden (Joggen, Walken, Leichtathletik, Einzelgymnastik, Tennis und ähnliches). Die für die Sportanlagen verantwortlichen Personen haben den Zugang zu der Einrichtung auf die zulässigen Nutzungen zu beschränken.

Außerdem wird eine Ausnahme für ärztlich verordneten Rehasport definiert. Sportangebote, an denen eine Teilnahme regelmäßig aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt (vor allem Rehabilitationssport), angeboten und wahrgenommen werden, sind erlaubt, wenn nur Personen mit einer individuellen ärztlichen Anordnung teilnehmen und der Abstand zwischen allen beteiligten Personen während des gesamten Aufenthalts in oder auf Sportanlagen mindestens zwei Meter beträgt.

Der Betrieb von Wettannahmestellen ist ab sofort wieder gestattet. Dies bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Entgegennahme der Spielscheine, Wetten etc. Ein darüberhinausgehender Aufenthalt in den betreffenden Einrichtungen (etwa zum Mitverfolgen der Spiele und Veranstaltungen, auf die sich die Wetten beziehen) ist unzulässig. Die Anzahl von gleichzeitig in den Geschäftsräumen anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter nicht überschreiten.

Neben zur Berufsausübung zählender Probebetrieb zur Berufsausübung zählende Konzerte und Aufführungen ohne Publikum zur Aufzeichnung oder Übertragung in Fernsehen, Radio und Internet zulässig.

Die Coronabetreuungsverordnung regelt nun, dass Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske nicht beachten, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter von der schulischen Nutzung auszuschließen sind.

Corona-Nachbarschaftshilfe

Die steigenden Corona-Infektionszahlen führen für viele Menschen zu Herausforderungen. Konkrete Unterstützung im Alltag kann notwendig werden, weil man zu einer Corona-Risikogruppe gehört oder zeitweilig eine Quarantäneauflage befolgen muss. Vielleicht wird Hilfe beim Einkauf oder bei der Besorgung von Medikamenten benötigt. Die Träger der freien Wohlfahrtspflege in Aachen bieten in enger Abstimmung mit der Stadt und StädteRegion Aachen eine Plattform an, um Hilfsangebote im Rahmen der Nachbarschaftshilfe zu sammeln und zu vermitteln. Wer Unterstützung benötigt oder wer anderen Menschen ehrenamtlich helfen möchte, kann sich hier melden: Entweder telefonisch unter 0241 94927180 (montags bis freitags von 10 – 12 Uhr und montags bis donnerstags von 14 – 15 Uhr) oder per Mail an: nachbarschaftshilfe@caritas-aachen.de  
Nähere Informationen gibt es auch online unter www.nachbarschaftshilfe-aachen.de

Infos zu aktuellen Entwicklungen

Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona

Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


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