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50 Corona-Fälle im Monschauer Land

Eine Neuinfektion in der Stadt Monschau, vier in Roetgen und drei neue COVID-19-Fälle in der Gemeinde Simmerath werden vom Krisenstab der Städteregion Aachen gemeldet.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung vom gestrigen Dienstag 85 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 20.247. 18.675 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt weiterhin bei 495. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1077 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 105. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Kommune       Aktiv   Gesamt           7-Tage-Inzidenz Aachen           482     8597   104 Alsdorf 90       1807   108 Baesweiler      67       1186   129 Eschweiler      119     2093   99 Herzogenrath 68       1738   93 Monschau       17       323     60 Roetgen          11       260     93 Simmerath      22       462     84 Stolberg          141     2229   145 Würselen        60       1552   83 noch nicht lokal zugeordnet                           Gesamtergebnis         1077   20.247 105

Impfungen mit AstraZeneca in der StädteRegion Aachen ab sofort vorläufig ausgesetzt

Das Land NRW hat am Dienstagnachmittag (30. März 2021) mitgeteilt, dass die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca ab sofort ausgesetzt werden sollen. Hintergrund ist ein Beschlussentwurf der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut. Die STIKO empfiehlt den Einsatz des Vakzins nur noch uneingeschränkt bei Personen über 60 Jahren. Ein Einsatz unterhalb dieser Altersgrenze bleibt nach dem Entwurf möglich, allerdings nur nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoabklärung nach einer sorgfältigen Aufklärung. Vor dem Hintergrund dieses Beschlussentwurfes hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW per sofort einen Stopp der Impfungen von unter 60-jährigen Männern und Frauen mit Impfstoff der Firma AstraZeneca verfügt. Die Impfung dieser Personengruppe mit AstraZeneca darf erst wieder aufgenommen werden, wenn das MAGS sie freigibt. Das gilt mit sofortiger Wirkung auch für die Impfungen in der StädteRegion Aachen im Impfzentrum (Eissporthalle). Im Impfzentrum bedeutet das konkret für alle Menschen, die in dieser Woche (bis einschließlich Ostersonntag, 04. April 2021) noch einen Impftermin haben, dass dieser bestehen bleibt. Allen Menschen, die AstraZeneca erhalten sollten (also auch den wenigen, die davon über 60 Jahre alt sind), wird alternativ der Impfstoff von Biontec/Pfizer angeboten. Möglich ist das dadurch, dass in dieser Woche fast ausschließlich ältere Menschen und Menschen der Risikogruppen geimpft werden, die ohnehin das Biontec-Vakzin erhalten sollten. Zudem hat das Land NRW angekündigt, dazu weitere Biontec-Dosen zur Verfügung zu stellen. Der weitere Umgang mit dem Impfstoff von AstraZeneca wird Inhalt war Inhalt einer außerplanmäßigen Gesundheitsministerkonferenz am Abend sein. Details über das weitere Vorgehen will das Land NRW am heutigen Mittwoch mitteilen.

In der StädteRegion gilt die „Test-Option“

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst. Für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100 bedeutet das grundsätzlich, dass alle zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden. Vor diesem Hintergrund hat das Land NRW auch für die StädteRegion Aachen die so genannte „Corona-Notbremse“ nach § 16 der neuen Coronaschutzverordnung gezogen. Die StädteRegion Aachen, konnten nun in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zwischen zwei Varianten entscheiden: 1.         strenger Lockdown mit Aufhebung der zum 8. März 2021 in Kraft getretenen Öffnungen oder 2.         „Test-Option“. Bei der „Test-Option“ können diese Öffnungen (wie Click and Meet, Museen etc.) beibehalten werden – jedoch nur für Menschen mit tagesaktuellem, bestätigten, negativen Schnell- oder Selbsttest. Voraussetzung für die Nutzung der „Test-Option“ ist, dass ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen vorhanden ist. Das ist in der StädteRegion Aachen mit aktuell rund 200 Teststellen für die Bürgertestungen gegeben und wird laufend weiter ausgebaut. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen haben sich aus diesem Grund einstimmig dafür entschieden, von der „Test-Option“ Gebrauch zu machen. Die entsprechende Allgemeinverfügung dazu ist mit dem Land NRW abgestimmt worden und zwischenzeitlich in Kraft getreten. Darin wird angeordnet, dass anstatt der Einschränkungen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 Coronaschutzverordnung die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung abhängig ist. Konkret bedeutet das, dass mit einem, von einer zugelassenen Stelle bestätigten Schnell- oder Selbsttest, der tagesaktuell ist (nicht älter als 24 Stunden), dadurch die bislang schon ermöglichten Lockerungen (Click and Meet in Geschäften, Museen etc.) aufrechterhalten werden können. Es gelten darüber hinaus nach wie vor die bestehenden Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Besuchergrenze je Quadratmeter, Regelungen zur Nachverfolgbarkeit etc. Ein Test wird ebenfalls für Kinder ab dem Grundschulalter benötigt. Wichtig: Ein zuhause ausgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend. Es muss sich um einen bestätigten Schnell- oder Selbsttest einer offiziellen Teststelle handeln. Wer eine fremde oder gefälschte Testbescheinigung verwendet, um Zugang zu einem Angebot zu erhalten, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße für jeden Einzelfall beträgt 1000 Euro.

Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests!

Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion rufen alle Menschen auf, auch unabhängig zur aktuellen Test-Option die kostenlosen Bürgertests zu nutzen. Insbesondere auch dann, wenn Sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen! Asymptomatische Personen haben mindestens einmal pro Woche, bei Bedarf und vorhandenen Testkapazitäten auch öfter, Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige. Die Krisenstäbe appellieren zusätzlich, auch vor Testzentren und bei den Schnelltests-Bussen in der Warteschlange, die Hygiene-Regeln einzuhalten. Bitte halten Sie Abstand zu anderen Wartenden und tragen sie eine medizinische Maske! Ebenfalls wird um Verständnis gebeten, dass die Busse nur einen gewissen Zeitraum an der jeweiligen Stelle halten. Bei vielen Testwilligen kann es passieren, dass nicht alle wartenden Bürgerinnen und Bürger getestet werden können.


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