50 Corona-Fälle im Monschauer Land
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag 220 nachgewiesene Fälle mehr.
Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 18.967. 17.633 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 479. In den letzten Tagen sind drei Frauen im Alter von 62, 90 und 93 Jahren gestorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 855 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 94.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz
Aachen 327 7988 80
Alsdorf 66 1705 68
Baesweiler 49 1124 137
Eschweiler 120 1967 126
Herzogenrath 66 1663 91
Monschau 26 299 137
Roetgen 4 246 46
Simmerath 20 430 78
Stolberg 116 2070 112
Würselen 61 1475 119
Gesamtergebnis 855 18967 94
Zentren für kostenlose Bürgertests
Monschau ehemalige Hauptschule an der Walter-Scheibler-StraßeRoetgen Evangelisches Gemeindezentrum in der Rosentalstraße 12
Imgenbroich Marien Apotheke Mit Testbussen werden zusätzlich letzte „weiße Flecken“ versorgt. Diese starten am 18.03.2021.
Mit Hilfe einer Software kann man künftig die nächstgelegene Teststelle finden, Termine vereinbaren und sein Ergebnis erfahren. Die Adresse der Internetseite wird noch bekannt gegeben. Bis dahin kann jede Bürgerin und jeder Bürger auch ohne Termin zum Schnelltestzentrum kommen. Die Testverordnung des Bundes legt fest, dass Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort im Bundesgebiet haben, sich mindestens einmal pro Woche im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten testen lassen können. Bei einem positiven Testergebnis soll die Möglichkeit einer sofortigen PCR Bestätigungstestung bestehen. Mindestens ist dies in Kooperation mit einer anderen ortsnahen Teststelle sicherzustellen. Ziel muss der Eingang des PCR-Tests beim Labor spätestens am nächsten Werktag nach dem PoC-Test sein.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
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