56 Corona-Fälle im Monschauer Land

Jeweils zwei neue COVID-19-Infektionen werden aus der Stadt Monschau und der Gemeinde Simmerath gemeldet, in Roetgen gibt es einen neuen Fall. Die Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen ist stabil. In der Grenzregion wird gebeten, unnötige Reisen an den Ostertagen zu vermeiden. Aktueller Impferlass schafft neue Impfangebote.
Impfen: Der Weg aus der Corona-Krise!?

Impfen: Der Weg aus der Corona-Krise!?

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber gestern 169 nachgewiesene Fälle mehr.

Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 19.832. 18.252 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 491. In den letzten Tagen ist ein Mann im Alter von 90 Jahren gestorben, der zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1089 Menschen nachgewiesen infiziert. Die hier vor Ort errechnete Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 108. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz
Aachen    545    8440    128
Alsdorf    77    1767    98
Baesweiler    46    1157    85
Eschweiler    110    2047    97
Herzogenrath    62    1708    56
Monschau    23    318    60
Roetgen    8    253    46
Simmerath    25    451    84
Stolberg    125    2167    128
Würselen    68    1524    95        
Gesamtergebnis    1089    19832    108

Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen weiterhin stabil.
Laut aktueller Coronaschutzverordnung haben Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Inzidenz nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100 liegt, die Erforderlichkeit, über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen zu prüfen. Ein Automatismus für die Rücknahme von Lockerungen existiert nicht. Nach Lesart der Krisenstäbe ist die Überschreitung der 100er-Marke derzeit noch nicht als nachhaltig und signifikant zu bewerten, zumal sich die Inzidenz in den vergangenen Tagen stabil zeigt (108-108-106-106-108). Am kommenden Montag (29.03.2021) wird die Situation unter Einbeziehung der angekündigten aktualisierten Coronaschutzverordnung neu bewertet.

Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion rufen allen Menschen auf, die kostenlosen Bürgertests zu nutzen - insbesondere auch dann, wenn Sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen!
Asymptomatische Personen haben - im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten - mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten.
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest
Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt.
Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden!

Grenzregion NL/B/D: Keine unnötigen Reisen an den Ostertagen
Nordrhein-Westfalen, die Niederlande und Belgien raten weiterhin nachdrücklich davon ab, ins Ausland zu reisen, wenn es nicht notwendig ist. Die Grenzen bleiben aber grundsätzlich geöffnet, der kleine Grenzverkehr ist weiterhin jederzeit möglich. Mit Blick auf die anstehenden Ferien und Osterfeiertage weisen die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion noch einmal auf die Reise-Hinweise aller drei Länder hin, die die Euregio Maas-Rhein in einer Übersicht zusammengestellt hat: https://euregio-mr.info/de/ueber-uns/formular-zu-ein-und-ausreise-fragen. Mithilfe eines einfach anzuwenden Formulars kann man dort die eigene Reise-Konstellation eingeben und erhält sofort die gültigen Regeln, Verbote und Empfehlungen angezeigt. Als nicht notwendige Reisegründe gelten grundsätzlich Einkaufen/Shopping/Tanken, der Besuch von Freunden oder Verwandten nicht ersten Grades, Tourismus/Erholung sowie Wandern und Radfahren. In Belgien gilt überdies seit dem 27. Januar weiterhin bis zum 18. April ein ausdrückliches Verbot für nicht-notwendige (freizeittouristische) Reisen.

Neuer Impferlass
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Erlass zur Impfung der Bevölkerung fortgeschrieben und das Impfangebot auf weitere Personen der Priorität 2 (gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes) erweitert. Vordringlich sind jetzt auch Impfangebote für Personen mit Vorerkrankungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV) zu schaffen. Der Nachweis der Impfberechtigung hat in diesem Fall mittels ärztlichen Attests zu erfolgen. Dabei ist die Bescheinigung zur Zugehörigkeit der Personengruppe ausreichend – es bedarf keiner Aufführung einer konkreten Diagnose. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 6. April 2021, da zu diesem Zeitpunkt die Versorgung der Personen mit Vorerkrankungen bei niedergelassenen Ärzten beginnen soll.

Impfungen von Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind.
Ab dem 6. April 2021 wird landesweit die Terminvereinbarung für Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind, über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen (www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 116 117) freigeschaltet. Um eine Überlastung der Terminbuchungssysteme auszuschließen, werden die Einladungen jahrgangsweise erfolgen und die Buchungsmöglichkeiten der Personengruppe ebenfalls jahrgangsweise freigeschaltet, beginnend mit den 79-Jährigen. Wie bisher werden gemeinsame Buchungen für Lebenspartner möglich sein. Die ersten Impfungen werden ab dem 8. April 2021 ermöglicht.

Attestierung von Impfstoffunverträglichkeiten
Sofern Personen durch ein ärztliches Zeugnis eine Unverträglichkeit gegen den Impfstoff eines bestimmten Herstellers bescheinigt wird, können die impfenden Ärztinnen und Ärzte, abhängig von der Verfügbarkeit alternativer Impfstoffe, eine Impfung mit einem alternativen Impfstoff durchführen. Die betreffenden Personen sind darauf hinzuweisen, dass eine Impfung mit einem alternativen Impfstoff aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit ggf. zu einem späteren Impfzeitpunkt erfolgen muss. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich durch das Impfzentrum.

Nachhol-Impftermine mit „AstraZeneca“: Impfzentrum läuft auf Hochtouren.
Die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca finden seit vergangenem Freitag (19.03.2021) wieder statt. In dieser Woche werden die Menschen, deren Termine aufgrund der „AstraZeneca-Aussetzung“ vor einer Woche ausgefallen sind, „nachgeimpft“. Es gab bislang nur eine minimale Ausfallquote. Fast alle Personen, die einen Termin hatten, haben diesen auch wahrgenommen. So sind im Impfzentrum der StädteRegion Aachen gestern inklusive der Nachholtermine über 2200 Impfungen vorgenommen worden. Insgesamt wurden seit Start der Impfkampagne über 51.000 Erstimpfungen erfolgt. Etwa 20.500 Bürgerinnen und Bürger haben bereits die zweite Impfung erhalten. Aufgrund der hohen Zahl an täglichen Impfterminen haben sich gestern zeitweise vor dem Zentrum längere Warteschlangen gebildet. Hier wird organisatorisch noch einmal nachgesteuert, um die Situation vor Ort weiter zu verbessern. Wer am vergangenen Mittwoch oder Donnerstag einen Termin gehabt hätte, kann ebenfalls einfach in dieser Woche am gleichen Wochentag zum vereinbarten Zeitpunkt zum Impfen kommen. Wer seinen Termin nicht wahrnehmen kann oder möchte, wird um Absage oder Umbuchung gebeten!


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