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Übers Wochenende wurden zwei neue Corona-Fälle aus der Gemeinde Roetgen, einer in der Stadt Monschau und acht weiter COVID-19-Infektionen aus der Gemeinde Simmerath gemeldet. In der StädteRegion gilt ab heute die „Test-Option“. Die StädteRegion Aachen bekommt zusätzlichen Impfstoff für Risikopatienten. Impftermine für Personen, die 79 Jahre alt sind, können bald gebucht werden.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung vom vergangenen Freitag 202 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 20.141. 18.937 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt weiterhin bei 493. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1204 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 104.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz
Aachen 567 8557 106
Alsdorf 95 1798 112
Baesweiler 57 1175 114
Eschweiler 121 2079 85
Herzogenrath 71 1730 84
Monschau 24 322 60
Roetgen 10 256 58
Simmerath 28 459 78
Stolberg 157 2218 166
Würselen 74 1547 77
Gesamtergebnis 1204 20.141 104
In der StädteRegion gilt ab heute die „Test-Option“
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst. Für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100 bedeutet das grundsätzlich, dass alle zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden. Vor diesem Hintergrund hat das Land NRW auch für die StädteRegion Aachen die so genannte „Corona-Notbremse“ nach § 16 der neuen Coronaschutzverordnung gezogen.
Die betroffenen Kommunen, also auch die StädteRegion Aachen, konnten nun in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zwischen zwei Varianten entscheiden:
1. strenger Lockdown mit Aufhebung der zum 8. März 2021 in Kraft getretenen Öffnungen oder
2. „Test-Option“. Bei der „Test-Option“ können diese Öffnungen (wie Click and Meet, Museen etc.) beibehalten werden – jedoch nur für Menschen mit tagesaktuellem, bestätigten, negativen Schnell- oder Selbsttest.
Voraussetzung für die Nutzung der „Test-Option“ ist, dass ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen vorhanden ist. Das ist in der StädteRegion Aachen mit aktuell rund 200 Teststellen für die Bürgertestungen gegeben und wird laufend weiter ausgebaut. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen haben sich aus diesem Grund einstimmig dafür entschieden, von der „Test-Option“ Gebrauch zu machen. Die entsprechende Allgemeinverfügung dazu ist mit dem Land NRW abgestimmt worden und zwischenzeitlich in Kraft getreten. Darin wird angeordnet, dass anstatt der Einschränkungen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 Coronaschutzverordnung die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung abhängig ist.
Ab dem heutigen Montag, 29.03.2021, greift damit die „Test-Option“. Mit einem von einer zugelassenen Stelle bestätigten Schnell- oder Selbsttest, der tagesaktuell ist (nicht älter als 24 Stunden), können dadurch die bislang schon ermöglichten Lockerungen (Click and Meet in Geschäften, Museen etc.) aufrechterhalten werden. Es gelten darüber hinaus nach wie vor die bestehenden Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Besuchergrenze je Quadratmeter, Regelungen zur Nachverfolgbarkeit etc.
Das Land NRW hat zwischenzeitlich klargestellt, dass ein Test ab dem Grundschulalter für Kinder benötigt wird.
Wichtig: Ein zuhause ausgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend. Es muss sich um einen bestätigten Schnell- oder Selbsttest einer offiziellen Teststelle handeln. Wer eine fremde oder gefälschte Testbescheinigung verwendet, um Zugang zu einem Angebot zu erhalten, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße für jeden Einzelfall beträgt 1000 Euro.
Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion rufen alle Menschen auf, auch unabhängig zur aktuellen Test-Option die kostenlosen Bürgertests zu nutzen. Insbesondere auch dann, wenn Sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen! Asymptomatische Personen haben mindestens einmal pro Woche, bei Bedarf und vorhandenen Testkapazitäten auch öfter, Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten.
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest
Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt.
Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Grenzregion NL/B/D: Keine unnötigen Reisen an den Ostertagen
Nordrhein-Westfalen, die Niederlande und Belgien raten weiterhin nachdrücklich davon ab, ins Ausland zu reisen, wenn es nicht notwendig ist. Die Grenzen bleiben aber grundsätzlich geöffnet, der kleine Grenzverkehr ist weiterhin jederzeit möglich. Mit Blick auf die anstehenden Ferien und Osterfeiertage weisen die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion noch einmal auf die aktualisierten Reise-Hinweise aller drei Länder hin, die die Euregio Maas-Rhein in einer Übersicht zusammengestellt hat: https://euregio-mr.info/de/ueber-uns/formular-zu-ein-und-ausreise-fragen. Mithilfe eines einfach anzuwenden Formulars kann man dort die eigene Reise-Konstellation eingeben und erhält sofort die gültigen Regeln, Verbote und Empfehlungen angezeigt.
Als nicht notwendige Reisegründe gelten grundsätzlich Einkaufen/Shopping/Tanken, der Besuch von Freunden oder Verwandten nicht ersten Grades, Tourismus/Erholung sowie Wandern und Radfahren. In Belgien gilt überdies seit dem 27. Januar weiterhin bis zum 18. April ein ausdrückliches Verbot für nicht notwendige (freizeittouristische) Reisen. Das Königreich Belgien hat zu diesem Zweck rund um Ostern auch verstärkte Grenzkontrollen angekündigt.
Die StädteRegion Aachen bekommt zusätzlichen Impfstoff für Risikopatienten
Das Land NRW hat am Freitag (26.03.2021) kurzfristig mitgeteilt, dass der StädteRegion Aachen einmalig zusätzliche Dosen Impfstoff zur Verfügung gestellt werden. Die StädteRegion Aachen möchte diese zusätzlichen Impfdosen vorrangig Risikopatientinnen und -patienten zur Verfügung stellen. „Gerade diese besonders gefährdeten Gruppen, die seit Monaten Angst um ihr Leben haben, brauchen zu Beginn der dritten Welle unseren besonderen Schutz. Wir sind froh, dass wir nun endlich helfen dürfen“, so Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons. „Ein einfaches Attest über die Zugehörigkeit zu einer Patientengruppe nach § 3 Abs 1, Ziffer 2 der Impfverordnung reicht aus, eine konkrete Diagnose ist nicht erforderlich“, so Ziemons. Enge Kontaktpersonen sollen perspektivisch über die Hausärzte geimpft werden, zunächst kommt es darauf an, möglichst viele Risikopatienten zu schützen.
Eine Ausnahme stellen Eltern von schwerkranken Kindern dar, die zu jung sind, um geimpft zu werden (weil die Impfstoffe erst ab 16 Jahren zugelassen sind). Diese Eltern werden gebeten, sich über die Adresse kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de (oder postalisch: StädteRegion Aachen, KGS Impfbitten, 52090 Aachen) mit ihren Kontaktdaten und einem Attest des Kindes zu melden.
Auf der Seite der StädteRegion Aachen (www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte) werden in dieser Sofortmaßnahme daher vorübergehend nur Termine für Risikopatienten zu vereinbaren sein, die jetzt zusätzlich gebucht werden können.
Risikopatienten, die keinen Online-Termin mehr buchen können, wenn die Termine schon vergeben sind, können sich mit einer Mail an kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de mit Angabe ihres Attestes nach § 3 Abs 1, Ziffer 2 der Impfverordnung auf eine Warteliste setzen lassen. Bei gebuchten Terminen, die nicht wahrgenommen werden, wird diese Warteliste dann sehr kurzfristig abgearbeitet. Risikopatienten, die auf dieser Liste stehen, werden mit dem Angebot eines sehr kurzfristigen Impftermins kontaktiert.
Ab dem 5. April werden dann voraussichtlich auch neue Termine für Berufsgruppen freigeschaltet werden.
Impfungen von Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind
Ab dem 6. April 2021 wird landesweit die Terminvereinbarung für Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind, über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen (www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 116 117) freigeschaltet. Um eine Überlastung der Terminbuchungssysteme auszuschließen, werden die Einladungen jahrgangsweise erfolgen und die Buchungsmöglichkeiten der Personengruppe ebenfalls jahrgangsweise freigeschaltet, beginnend mit den 79-Jährigen. Alle Berechtigten in dieser Altersgruppe werden dazu noch in dieser Woche angeschrieben. Dabei wird immer auch die gemeinsame Buchung für Lebenspartner möglich sein, auch wenn diese jünger als 79 Jahre sind. Die ersten Impfungen werden ab dem 8. April 2021 ermöglicht.