Redaktion

Bombendrohung an St. Ursula Mädchenrealschule

Schule wurde am Morgen des 6. November evakuiert
An zwei Schulen in der StädteRegion ist eine Bombendrohung eingegangen.

An zwei Schulen in der StädteRegion ist eine Bombendrohung eingegangen.

Bild: Stock Fotos

Am frühen Montagmorgen (06.11.2023) meldeten zwei Schulen der Polizei Aachen, dass im Laufe des Wochenendes eine Bombendrohung per E-Mail eingegangen sei. Beide Schulen - das Städtische Gymnasium Eschweiler und die Bischöfliche Realschule St. Ursula Monschau - wurden umgehend durch die Schulleitungen geräumt. Ermittlungen zum Hintergrund haben ergeben, dass beide E-Mails mit dem gleichen Inhalt und vom selben Absender an die Schulen versandt wurden.

Eine Gefahr und eine Ernsthaftigkeit konnten aufgrund der Gesamtumstände zeitnah ausgeschlossen werden. Sowohl in Eschweiler als auch in Monschau konnte die Polizei mittlerweile Entwarnung geben und die Schulen wieder freigeben. Ob der Unterricht dennoch stattfindet, liegt nun in der Entscheidung der Schulleitungen. Ermittlungen zum genauen Hintergrund der E-Mail und zum Absender sind eingeleitet worden.

Im Laufe des Vormittags ist außerdem bekannt geworden, dass eine E-Mail mit ähnlichem Inhalt und vom selben Absender an die Synagoge in Aachen versandt wurde. Eine Gefahrenlage konnte auch hier nach ausführlicher Einzelbeurteilung ausgeschlossen werden.

In den letzten Wochen sind bundesweit eine Vielzahl von Mails mit der Androhung von Bombenanschlägen bei Schulen und anderen Institutionen eingegangen - bis dato handelte es sich glücklicherweise um gegenstandslose Drohungen. Sie bezogen sich in vielen Fällen auf die politische Situation in Israel und Palästina - Auch im Fall der Schulen in Monschau und Eschweiler stand der Inhalt der E-Mail mit dem Konflikt in Verbindung.

In jedem Fall werden solche Bombendrohungen einzeln betrachtet und im konkreten Zusammenhang bewertet. Die Polizei warnt in dem Zusammenhang: Jede Mail dieser Art begründet den Anfangsverdacht einer Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und wird konsequent ermittlungstechnisch und strafrechtlich verfolgt. Außerdem können die entstandenen Kosten des Einsatzes dem Urheber der Drohung in Rechnung gestellt werden


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