Das ändert sich im neuen Jahr
Sparen oder investieren? Wie wird geheizt? Wie läuft das elektronische Rezept? Was kommt da alles auf die Bürger zu? Hier sind die wichtigsten Neuerungen für 2024 auf einen Blick.
Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt ab 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohner) werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028.
Funktionierende Heizungen können aber weiter betrieben werden. Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist, gibt es mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden. Alle Maßnahmen zum Einbau eines neues Heizsystems werden mit einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit unterstützt.
Zum 1. Januar soll das elektronische Rezept Wirklichkeit werden. In Krankenhäusern und Arztpraxen kann es ausgestellt und in allen Apotheken eingelöst werden können.
Zum Stichtag 1. Januar steigt der Mindestlohn um 41 Cent und liegt dann bei 12,41 Euro pro Stunde. Das wirkt sich auch auf Minijobs aus: Geringfügig Beschäftigte dürfen dann statt bisher 520 Euro 538 Euro monatlich verdienen. Angepasst wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld, der während der Corona-Pandemie stark angehoben worden war. Künftig gilt: Je Kind (unter zwölf Jahre) und Elternteil sind dann jeweils 15 Arbeitstage mit Kinderkrankengeldbezug möglich (30 für Alleinerziehende).
Um gut zwölf Prozent steigen ab Januar die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe. Alleinstehende Erwachsene erhalten 563 Euro im Monat – 61 Euro mehr als bisher. Ebenfalls um gut zwölf Prozent angehoben wird die Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf (von 116 auf 130 Euro). Bezieher einer Erwerbsminderungsrente können sich über eine Erhöhung freuen. Sie fällt je nach Rentenbeginn unterschiedlich hoch aus.
In der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte müssen sich somit ab kommendem Jahr auf höhere Beiträge einstellen. Der Krankenkassenzusatzbeitrag wird erhöht, um das erwartete Milliardendefizit in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bekämpfen. Auch die Hausrat- und Gebäudeversicherungen werden teurer. Hier empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Tarife der Versicherungen genau zu vergleichen.
Der Besuch im Restaurant wird teurer: Ab dem 1. Januar steigt der Mehrwertsteuersatz wieder von sieben auf 19 Prozent. Er war während der Corona-Pandemie abgesenkt worden, um die Gastronomie zu unterstützen.
Noch ein Blick voraus Richtung Ende 2024: Dann tritt eine neue EU-Vorgabe in Kraft. Ziel: mehr Nutzerfreundlichkeit und weniger Elektroschrott. In Deutschland neu verkaufte Elektrogeräte wie Handys, Tablets oder Kopfhörer müssen ab Dezember 2024 mit einem USB-C-Ladeanschluss ausgestattet sein.
Künftig gibt es keine neuen Kinderreisepässe mehr. Bis zu ihrem Ablauf behalten die alten Kinderreisepässe ihre Gültigkeit, neue werden aber nicht mehr ausgestellt. Künftig gibt es auch für Kinder normale Reisepässe.
Bei verkauftem Schweinefleisch wird die Kennzeichnung zur Haltungsform ab 2024 Pflicht. Das Tierhaltungslogo benennt fünf Haltungsformen: 1. Bio, 2. Auslauf/Weide, 3. Frischluftstall, 4. Stall und Platz, 5. Stall. Diese Kennzeichnungspflicht soll nach und nach auf weitere Tierarten ausgeweitet werden.
Doch das Gesetz sieht lange Übergangsfristen vor. So müssen sich Schweinemastbetriebe erst bis zum 1. August 2024 bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Und noch bis Ende Juli 2025 darf das Schweinefleisch weiter ohne Tierhaltungskennzeichnung angeboten werden.
Rund ums Auto: Deutlich ansteigen werden 2024 die Kosten für Kfz-Versicherungen. Begründet wird dies vor allem mit den gestiegenen Kosten in den Reparaturwerkstätten. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Tarife der Versicherungen genau zu vergleichen, um so gegebenenfalls Kosten sparen zu können.
Wer zwischen 1965 und 1970 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss ihn bis zum 19. Januar 2024 umtauschen. Bei der Führerscheinstelle gibt es gegen Gebühr einen neuen Führerschein im Kartenformat.
Blackbox fürs Auto: Ab Juli 2024 müssen neu zugelassene Fahrzeuge über einen Event Data Recorder (EDR) verfügen, schreibt eine neue EU-Verordnung vor. Der meist im Airbag-Steuergerät verbaute Recorder soll relevante Daten für die Zeit kurz vor und nach einem Unfall liefern und so die Suche nach der Unfallursache erleichtern.
Ausgelaufen ist zum 1. Januar die Förderung von E-Autos. Bislang konnte es bis zu 4500 Euro »Umweltbonus« geben. Hintergrund der kurzfristigen Entscheidung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Einsparungen im Bundeshaushalt erzwingt.