Unterhalt gezahlt oder nicht?

»Wir müssen darauf vertrauen können, dass man uns die Wahrheit sagt«, erklärt Britta Güldenberg, Richterin am Monschauer Amtsgericht. »Und wer das nicht tut, der muss auch eine spürbare Strafe bekommen.«
Foto: Pixabay

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Wegen versuchtem gemeinschaftlichen Prozessbetrug und falscher uneidlicher Aussage fand sich ein mittlerweile getrennt lebendes Paar vor dem Amtsgericht wieder. Es ging um eine Unterhaltsforderung, die die Tochter der angeklagten Gabriele S. 2012 erhoben hatte. 1.350 Euro standen im Raum - um einer Zwangsvollstreckung zu entgehen, will die 59-Jährige 2016 gezahlt haben. Dies versicherte auch ihr damaliger Lebenspartner Hans-Dieter G. im vergangenen Jahr vor dem Monschauer Familiengericht. Die zuständige Richterin Katja Maxrath-Brang hatte an den widersprüchlichen Darstellungen ihre Zweifel, hielt die Unterhaltsforderung der Tochter aufrecht und leitete ein Strafverfahren wegen Falschaussage ein. Im Einvernehmen mit Verteidigern und Staatsanwaltschaft stellte Strafrichterin Britta Güldenberg nun das Verfahren gegen die beiden Beschuldigten ein. Die Angeklagte wollte die Einstellung des Verfahrens jedoch nicht als verspätetes Schuldeingeständnis verstanden wissen. »Sie entgehen als bisher unbescholtene Ersttäter einer Verurteilung«, so Güldenberg. »Die Geldstrafe ist aber wichtig, um ein Zeichen zu setzen, dass man uns die Wahrheit sagen sollte.« Den überschaubaren Vermögensverhältnissen der Beiden ist es zu verdanken, dass die Simmeratherin »nur« 900 Euro in neun Raten an die Monschauer Tafel überweisen muss. Gleiches wurde dem mittlerweile in Würselen lebenden Ex-Partner aufgebrummt - er unterstützt damit die Jugendarbeit.
Die 1350 Euro wird Garbriele S. außerdem weiter zahlen müssen.
Übrigens: Wer vor Gericht uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


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