

Monschau (Fö). Vorsatz oder Unwissenheit, eine fehlerhafte Rechnung oder gewerblicher Betrug? Dieser Frage geht Richterin Britta Güldenberg am Monschauer Amtsgericht auf den Grund und sieht sich mit vielen Ungereihmtheiten konfrontiert.
Um sich eine zusätzliche fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen, sollen zwei Angeschuldigten verschiedene pflegebedürftige Personen aufgesucht und sich dabei Abtretungserklärungen für Leistungen von Verhinderungspflege und sonstigen Entlastungsleistungen unterschreiben lassen haben. Im Nachgang sollen die Angeschuldigten Rechnungen über erbrachte Verhinderungs-, Kurzzeit- und sonstige Entlastungspflege erstellt und diese gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet haben. Die dabei mit insgesamt 14.369,60 Euro in Rechnung gestellten Leistungen sollen die Angeschuldigten nicht erbracht haben - in einigen der acht Fälle zumindest nicht zum angegebenen Zeitpunkt.
Die Angeklagten gaben zwar in einer Stellungnahme und vor Gericht zu, Fehler bei der Rechnungsstellung gemacht zu haben - Betrug weisen sie aber von sich.
Da es aber keine Schriftstücke über die Abtretungserklärungen gibt und selbst Verträge über die Alltagsbegleitung Pflegebedürftiger fehlen, die die zwei Damen bis Herbst 2024 angeboten haben, muss die Strafrichterin in eine zweite Verhandlungsrunde gehen. Sie lädt Zeugen vor - die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige - und verlangt von den Beschuldigten Schriftliches vorzulegen, dass ihre Unschuld oder zumindest Unwissenheit belegt.
Falsch war das Verhalten in jedem Fall; ob es strafbar ist, wird sich zeigen.




