

Kesternich/Simmerath (Fö). Die Friseurmeisterin aus Kesternich ist seit kurzem öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Friseurhandwerk. »Durch meine bestandene Prüfung beim Landesinnungsverband NRW bin ich nun berechtigt, deutschlandweit für Gerichte tätig zu sein – zum Beispiel bei Schadensersatzklagen nach Haarschäden, fehlerhaften Extensions, Perückenanpassungen oder Verfärbungen«, erklärt die 52-Jährige.
Im Friseurhandwerk – wie in anderen Gewerken auch – braucht es für gerichtliche Verfahren immer einen öffentlich bestellten Sachverständigen. »Wir gelten quasi als die rechte Hand des Richters, wenn es um die fachliche Beurteilung geht und liefern die Expertise, die das Gericht in die Urteilsfindung einfließen lässt«, so Silke Peeters. Dabei ist der Begriff » Sachverständiger« in Deutschland zunächst nicht geschützt.«Beispielsweise im Kfz-Bereich gibt es ja viele selbst ernannte Experten«, so Peeters. Was den Unterschied ausmacht, ist die öffentliche Bestellung - sie ist das eigentliche Qualitätssiegel. Dieses wird von der Handwerkskammer Aachen ausgestellt. Auch sogenannte Sachkundeprüfungen darf sie vornehmen: Sie dient dazu, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die selbstständige Ausübung des Friseurberufs nachzuweisen, insbesondere wenn kein Meisterbrief vorliegt.
Den Grundstein zu ihrem beruflichen Werdegang hat Silke Peeters 1989 im damaligen Salon Bongard in Simmerath gelegt. »Alles, was ich kann, habe ich bei Gerd Bongard gelernt«, ist sie ihrem einstigen Lehrmeister sehr dankbar. »Du musst mit den Augen klauen«, war damals seine Devise, was bedeutet, dass sich die Lehrlinge vieles abschauen müssen, neben dem, was in den Lehrbüchern steht. Bis zu ihrer Meisterprüfung 2001 war sie an der Ecke Hauptstraße/Quadfliegstraße tätig. »Wir haben fast jedes Jahr eine Auszubildende gehabt«, erinnert sich Gerd Bongard, der 50 Jahre lang als Friseur tätig war, den Familienbetrieb 36 Jahre lang geführt hat und auch in der Friseurinnung (zunächst Monschau, dann Aachen-Land) für das Gewerk eingestanden ist. »ch bin heute noch einfach froh, dass ich damals in einem so großartigen Ausbildungsbetrieb gelandet bin«, unterstreicht Peeters.
Fast 25 Jahre nach der Meisterprüfung suchte Peeters, die sich als »Mobile Schere« einen Namen gemacht hat und einen Salon in Kesternich betreibt, eine neue Herausforderung. »Öffentlich bestellt und vereidigt werden kann nur, wer über besondere Sachkunde verfügt, die über die Anforderungen an die Meisterprüfung hinausgeht«, heißt es offiziell in den Statuten. »Wir haben in der Fortbildung vieles besprochen, was auch in Ausbildung oder Meisterschule Thema ist - aber eben tiefgreifender, um die Bedeutung des richtigen Handelns etwa bei chemischen Prozessen im Haar noch mehr zu verinnerlichen, um genau zu wissen, was im Haar passiert ist«, so die Sachverständige. Und diese komplexen Dinge müssen dann wiederum verständlich und nachvollziehbar für den Richter aufbereitet werden.
Auch als Mediatorin in privaten Streitigkeiten darf sie agieren. »Ziel ist natürlich, dass es erst gar nicht vor Gericht geht - und wenn sich die Streitparteien eine Expertenmeinung einholen, kann das oft das Problem lösen«, glaubt Peeters.