Zehn Corona-Fälle im Monschauer Land

Eine neue COVID-19-Infektion in der Stadt Monschau, zwei in Roetgen, insgesamt 83 in der ganzen Region. Dafür sank die Sieben-Tage-Inzidenz in der Städteregion Aachen auf 55. Top sind dabei Monschau (9) und Simmerath (0), Roetgen liegt aktuell bei einem Wert von 58.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag, 12.02.2021, 83 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17499. 16463 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 447. In den letzten Tagen sind drei Frauen im Alter von 80, 84 und 87 Jahren sowie ein Mann im Alter von 86 verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 589 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 55. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz
Aachen    269    7431    65
Alsdorf    46    1577    64
Baesweiler    15    1056    41
Eschweiler    93    1737    71
Herzogenrath    42    1564    28
Monschau    1    255    9
Roetgen    7    237    58
Simmerath    2    405    0
Stolberg    52    1868    43
Würselen    62    1369    59          
Gesamtergebnis    589    17499    55 Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung, die Coronabetreuungs-verordnung und die Coronafleischwirtschaftsverordnung, die bis zum 14. Februar befristet waren, zunächst ohne wesentliche Änderungen um eine Woche bis zum 21. Februar verlängert. Anlässlich der Verlängerung wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
Der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts zur klareren Abgrenzung des Bereichs, in dem im Umfeld von Einzelhandelsgeschäften bereits Masken zu tragen sind, wird Rechnung getragen. Künftig gilt die Maskenpflicht in einer Entfernung von zehn Metern vom Eingang des Geschäfts.
Die Coronabetreuungsverordnung wurde im Hinblick auf die bundesrechtlichen Änderungen beim Arbeitsschutz angepasst. Grundsätzlich haben Lehrerinnen und Lehrer in Schulen sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen jetzt eine medizinische Maske (z.B. OP-Maske) zu tragen.


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