

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Seit dem 20. Januar werden die Wahlbenachrichtigungen durch einen Versanddienstleister zugestellt. Für Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, gibt es ab sofort die Möglichkeit, die benötigten Unterlagen zu beantragen.
Die Beantragung eines Wahlscheins inklusive Briefwahlunterlagen kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Um Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen, sind folgende Angaben erforderlich:
Sollten die Unterlagen an eine abweichende Adresse geschickt werden, ist diese ebenfalls genau anzugeben.
Während der regulären Öffnungszeiten der Stadtverwaltung können die Unterlagen auch persönlich beantragt werden. Vor Ort besteht die Möglichkeit, direkt von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Ausgefüllte Wahlunterlagen können unfrankiert im adressierten hellroten Wahlbrief per Post an die Stadtverwaltung geschickt oder direkt in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Der Wahlbrief muss spätestens am 23. Februar 2025 um 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingehen, damit Ihre Stimme gezählt wird.
Wer seine Stimme lieber direkt am Wahltag abgeben möchte, kann dies im zuständigen Wahllokal tun. Der persönliche Gang zur Urne bietet die Gewissheit, dass die Stimme fristgerecht und ohne Verzögerungen gezählt wird.
Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder der Website der Stadt Bitburg.