gepostet von Julia Borsch

Eifelkreis verlängert Aufstallungspflicht für Geflügel

Eifelkreis. Im Eifelkreis Bitburg-Prüm bleibt Geflügel weiterhin im Stall: Wegen anhaltender Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln wird die Aufstallungspflicht bis zum 19. Dezember 2025 fortgeführt. Die Behörden verweisen auf die unverändert hohe Gefährdungslage und rufen Geflügelhalter zur strikten Einhaltung aller Schutzmaßnahmen auf.

Symbolfoto

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Bild: CanvaPro

Der Eifelkreis Bitburg-Prüm hat die bestehende Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel bis einschließlich 19. Dezember 2025 verlängert. Die Entscheidung begründet der Kreis mit der aktuellen landesweiten Überwachung, bei der weiterhin zahlreiche Infektionen mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV) bei Wildvögeln festgestellt werden. Die Gefährdungslage mache es notwendig, die Schutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten, um das Risiko eines Viruseintrags in Hausgeflügelbestände zu minimieren.

Die am 8. November 2025 in Kraft getretene Verpflichtung gilt damit unverändert für das gesamte Kreisgebiet und betrifft alle Geflügelhaltungen unabhängig von der Größe. Tiere müssen weiterhin in geschlossenen Ställen oder unter einer festen Überdachung mit seitlichem Schutz gehalten werden, um jeglichen Kontakt zu Wildvögeln auszuschließen.

Veterinäramt mahnt zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen

Das Veterinäramt erinnert Geflügelhalter zudem an die zentrale Bedeutung konsequenter Biosicherheit. Dazu zählen gründliche Händehygiene, das Tragen von Stallkleidung und -schuhen, die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Geräten sowie Zutrittsbeschränkungen für betriebsfremde Personen. Die Behörde bittet darum, diese Maßnahmen weiterhin strikt umzusetzen.

Hinweise für Bevölkerung und Tierhalter

Die Bevölkerung wird gebeten, verendete Wildvögel – besonders Wasser- und Greifvögel – nicht zu berühren und entsprechende Funde dem Veterinäramt zu melden. Zum Schutz von Hausgeflügelbeständen empfiehlt der Kreis außerdem, Hunde in Gebieten mit erhöhtem Wildvogelaufkommen anzuleinen, um den Kontakt mit kranken oder toten Tieren zu vermeiden.

Die Ständige Impfkommission rät Personen mit erhöhtem Risiko durch direkten Kontakt zu Geflügel oder Wildvögeln zur saisonalen Grippeschutzimpfung.

Weitere Informationen sowie die verlängerte Allgemeinverfügung sind auf der Website des Eifelkreises unter www.bitburg-pruem.de abrufbar.

 

Für Fragen oder Hinweise zu erkrankten oder verendeten Vögeln stehen das Veterinäramt per E-Mail unter veterinaeramt@bitburg-pruem.de sowie telefonisch unter 06561 15-5320 und 15-5322 zur Verfügung. An den kommenden Wochenenden ist zusätzlich eine Hotline unter 06561 15-5333 erreichbar.

 

Quelle: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm


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