Geflügelpest im Kurpark Prüm: Stadt verhängt Betretungsverbot
Zur Vermeidung der Weiterverbreitung des Geflügelpest-Virus durch Besucherinnen und Besucher hat die Stadt Prüm in Abstimmung mit dem Veterinäramt kurzfristig ein Betretungsverbot für den Kurpark verhängt.
Zuvor war bei einer am 16. November im Kurpark Prüm verendet aufgefundenen Gans nachweislich Geflügelpest festgestellt worden. Das Friedrich-Löffler-Institut hat den entsprechenden Untersuchungsbefund bestätigt.
Fast zeitgleich mit dem Eintreffen des Untersuchungsergebnisses wurde eine weitere Gans im Kurpark tot aufgefunden. Auch von diesem Tier wurden Proben entnommen und zur Abklärung an das Landesuntersuchungsamt in Koblenz gesandt.
Das Veterinäramt hält es für sehr wahrscheinlich, dass diese Gans sowie weitere Vögel, die sich regelmäßig in der Parkanlage aufhalten, mit dem Virus infiziert sind.
Die Geflügelpest verbreitet sich hauptsächlich durch den direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln, insbesondere Wasservögeln. Die Übertragung erfolgt durch direkten Tier-zu-Tier-Kontakt, über kontaminierte Gegenstände, Fahrzeuge, Personen, Futter, Wasser oder Einstreu sowie über Sekrete und Ausscheidungen.
Vögel, insbesondere Wildvögel wie Wasservögel, stecken sich gegenseitig mit der Geflügelpest an. Das Virus kann sich anschließend auch auf Hausgeflügel und Säugetiere wie Hunde und Katzen übertragen. Der Mensch kann sich ebenfalls anstecken, jedoch nur bei sehr engem Kontakt mit infiziertem Geflügel oder dessen Ausscheidungen.
In diesem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung auf den Tierseuchen-Newsletter des Eifelkreises Bitburg-Prüm hin. Abonnentinnen und Abonnenten erhalten aktuelle Informationen zum Tierseuchengeschehen im Eifelkreis direkt und kostenlos per E-Mail. Die Registrierung ist einfach und schnell über den Link auf der Homepage des Eifelkreises möglich.

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