gepostet von Julia Borsch

Geflügelpest-Verdacht im Eifelkreis: Veterinäramt rät zur Stallhaltung

Eifelkreis. Im Eifelkreis Bitburg-Prüm wurden zwei Kraniche positiv auf Aviäre Influenza getestet. Bis zur endgültigen Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut empfiehlt das Veterinäramt allen Geflügelhaltern, ihre Tiere vorsorglich in geschützten Ställen zu halten.

Das Landesuntersuchungsamt bestätigte positive Ergebnisse auf die aviäre Influenza (Geflügelpest) bei zwei tot aufgefundenen Kranichen im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Eine abschließende Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) steht noch aus. Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die vor allem Haus- und Wildvögel betrifft. Das Virus verbreitet sich insbesondere über direkten Kontakt zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen.


Veterinäramt ruft zur Vorsorge auf

Angesichts der Befunde empfiehlt das Veterinäramt allen Halterinnen und Haltern, unabhängig von der Bestandsgröße, die Tiere vorsorglich in geschlossenen Ställen oder unter dichter Überdachung mit seitlichem Schutz (z. B. engmaschiges Netz) zu halten. Ziel ist, jeden direkten und indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu unterbinden. Angesichts der Befunde empfiehlt das Veterinäramt allen Halterinnen und Haltern – unabhängig von der Bestandsgröße – die Tiere vorsorglich in geschlossenen Ställen oder unter dichter Überdachung mit seitlichem Schutz (z. B. engmaschiges Netz) zu halten. Ziel ist, jeden direkten und indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu unterbinden.


Tierwohl: Beschäftigung und Management bei Stallhaltung

Längere Stallhaltung kann zu Picken und Federbeißen führen. Das Veterinäramt rät, dem vorzubeugen durch:

  • Beschäftigungsmaterial wie Picksteine, Heu-/Strohballen, aufgehängte Kohlköpfe oder Strohsäcke
  • abwechslungsreiches Futter und Einstreu (z. B. Körner in der Einstreu als „Scharrfutter“)
  • ausreichenden Platz, Licht und Lüftung
  • engmaschige Verhaltenskontrolle zur frühen Erkennung von Auffälligkeiten


Biosicherheit bleibt Schlüsselmaßnahme

Zur Vermeidung eines Viruseintrags in Bestände gelten konsequente Hygieneregeln:

  • Händewaschen und Schuhwechsel vor und nach dem Stall
  • stallbezogene Schutzkleidung und -schuhe
  • gründliche Reinigung und Desinfektion von Geräten, Fahrzeugen und Stallbereichen
  • Zugangsbeschränkung für betriebsfremde Personen
  • keine Fütterung im Freien; Futter und Einstreu sicher lagern, damit Wildvögel fernbleiben


Das Veterinäramt steht im engen Austausch mit den Landesfachbehörden und verfolgt die Entwicklung des Seuchengeschehens, um bei Bedarf rasch zu reagieren.


Meldung verendeter Vögel

Die Bevölkerung soll verendete Wildvögel – insbesondere Wasser- und Greifvögel – nicht berühren und Funde dem Veterinäramt melden. Hinweise zu erkrankten oder verendeten Vögeln (u. a. Kraniche, Wasser- und Greifvögel) nimmt das Veterinäramt per E-Mail unter veterinaeramt@bitburg-pruem.de sowie telefonisch unter 06561 15-5320 und 06561 15-5322 entgegen. An den kommenden Wochenenden ist eine Hotline mit Anrufbeantworter unter 06561 15-5333 geschaltet.

Weitere Informationen zur Geflügelpest und eine Auflistung beispielhafter Symbole finden Interessierte hier.



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