

Bei Grenzkontrollen am vergangenen Wochenende hat die Bundespolizei Trier mehrere Verstöße im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität festgestellt. Betroffen waren Kontrollstellen auf der Bundesautobahn 64 (Richtung Luxemburg) sowie auf der Bundesautobahn 60 (Richtung Belgien).
Neben Fällen irregulärer Migration entdeckten die Einsatzkräfte auch Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz. Die Beamten stellten verschiedene Cannabisprodukte wie Marihuana und Haschisch sicher. Darüber hinaus wurden diverse Drogenutensilien sowie zwei Einhandmesser beschlagnahmt.
Ein Autofahrer stand offensichtlich unter dem Einfluss berauschender Mittel. Bei ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Gegen alle betroffenen Personen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet – unter anderem wegen Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG). In einem Fall kommt zusätzlich das Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss zur Anzeige.
Hintergrund: Seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes dürfen Personen über 18 Jahren bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum außerhalb ihres Wohnsitzes mit sich führen. Die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis bleibt jedoch verboten und stellt eine Straftat dar.
Verwendete Quelle: Bundespolizeiinspektion Trier